Stellenmeldepflicht: Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist bereit

Bern, 26.06.2018 - Am 26. Juni 2018 haben das SECO und der Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden VSAA an einem Point de Presse über den Stand der Umsetzung der Stellenmeldepflicht orientiert. Alle Arbeiten sind soweit fortgeschritten, dass offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit ab dem 1. Juli den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV gemeldet werden können.

Das Onlineportal arbeit.swiss ist die Informations- und Servicedrehscheibe für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Über den Check-up können Interessierte mit wenigen Klicks prüfen, ob eine Stelle meldepflichtig ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Stellen über arbeit.swiss oder auch per E-Mail, telefonisch oder persönlich dem RAV zu melden. Meldepflichtige Stellen sind während fünf Arbeitstagen ausschliesslich von beim RAV gemeldeten Stellensuchenden und RAV-Mitarbeitenden über einen geschützten Bereich einsehbar.

Die neuen und ergänzten Instrumente ermöglichen Arbeitgebern eine moderne, digitale und effiziente Zusammenarbeit mit den RAV und Zugriff auf die bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden. Stellensuchende profitieren nebst einem breiten Angebot an Stellenangebote auch vom Informationsvorsprung auf meldepflichtige Stellen.

Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist bereit für die vom Parlament beschlossenen Umsetzung der Stellenmeldepflicht.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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