Aufhebung der Sanktionen gegen Eritrea
Bern, 07.12.2018 - Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber Eritrea im Einklang mit der Resolution 2444 (2018) des UN-Sicherheitsrats aufzuheben. Die Aufhebung der Verordnung tritt am 7. Dezember 2018 um 18 Uhr in Kraft.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen begrüsst die positiven Entwicklungen in der Region und hat den Entschluss gefasst, die noch geltenden Sanktionen gegenüber Eritrea mit der Resolution 2444 (2018) vom 14. November 2018 aufzuheben. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat die Aufhebung der entsprechenden Verordnung per 7. Dezember 2018 beschlossen.
Ende 2009 hatte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1907 vom 23. Dezember 2009 ein Waffenembargo sowie Finanzsanktionen und ein Reiseverbot gegen Eritrea verhängt. Denn es bestand der Verdacht, dass das Land bewaffnete Gruppen in Somalia unterstützte und somit zur Destabilisierung der Region beitrug. Ausserdem weigerte sich Eritrea, die Bestimmungen der Resolution 1862 (2009) bezüglich der Grenzstreitigkeiten mit der Republik Dschibuti einzuhalten. Diese Massnahmen hatte der Bundesrat mit seiner Verordnung vom 3. Februar 2010 über Massnahmen gegenüber Eritrea übernommen.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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