Bundesrat verbessert Regulierungsfolgenabschätzung

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2019 neue Richtlinien für die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) verabschiedet. Zur Optimierung der RFA wird unter anderem ein Quick-Check eingeführt. Die neuen Richtlinien treten am 1. Februar 2020 in Kraft.

Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die RFA verabschiedet. Die RFA ist das zentrale Instrument zur Analyse und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Mit den Richtlinien werden nun die vom Bundesrat am 19. Dezember 2018 beschlossenen Massnahmen zur Umsetzung der Motionen Vogler (15.3400) und der FDP-Liberalen Fraktion (15.3445) umgesetzt.

  • Mit einem Quick-Check werden der regulatorische Handlungsbedarf sowie die wichtigen Auswirkungen von Vorhaben des Bundes aufgezeigt. Ein Quick-Check ermöglicht auch, die Notwendigkeit weiterer Analysen möglichst früh im Prozess zu identifizieren.
  • Bei wichtigen Vorlagen führt der Bundesrat vermehrt vertiefte Analysen durch. Sind Unternehmen besonders betroffen, werden die anfallenden Regulierungskosten geschätzt und standardisiert dargestellt. Die Resultate der RFA-Analysen müssen zudem veröffentlicht und in den erläuternden Berichten und Botschaften transparent wiedergegeben werden.
  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die beratende Fachstelle für RFA.  Dessen Aufgaben im Bereich der RFA werden neu in der Organisationsverordnung des WBF verankert.

Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen

Die RFA soll Transparenz über die Auswirkungen von neuen Regulierungen schaffen und mögliche Alternativen aufzeigen. Dadurch liefert sie den politischen Entscheidungsträgern – vor allem dem Bundesrat und dem Parlament – eine informierte und faktenbasierte Entscheidungsgrundlage. Das erhöht die Qualität der Regulierung.

Die Anwendung der RFA bot in jüngster Zeit mehrfach Anlass zu Kritik. Evaluationen haben gezeigt, dass die RFA oftmals zu spät oder gar nicht durchgeführt werden. Zudem mangelt es den Analysen zuweilen an quantitativen Angaben und an der nötigen Unabhängigkeit. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird eine frühe und einheitliche Anwendung der RFA gewährleistet sowie die Qualität und Unabhängigkeit der Analysen gestärkt. Ebenfalls wird sichergestellt, dass die für die RFA eingesetzten Ressourcen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung einer Vorlage stehen. Die Richtlinien werden nach einer Frist von vier Jahren evaluiert. Dabei wird geprüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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