Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung zuhanden des Parlaments

Bern, 12.08.2020 - Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spürt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie seit März 2020 stark. Der Bund soll sie deshalb mit mehreren Milliarden Franken zusätzlich unterstützen. Am 12. August 2020 hat der Bundesrat die dafür notwendige Anpassung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) zur dringlichen Behandlung durch das Parlament verabschiedet.

Die Covid-19-Krise hat bei der ALV zu Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung in bisher unbekanntem Ausmass geführt. Die Effekte der Covid-19-Krise auf die Finanzen der ALV sind stark negativ und wirken noch einige Zeit nach.

Die ALV kennt eine Schuldenbremse. Würde sich die ALV bis Ende Jahr mit mehr als 8 Milliarden Franken verschulden, müssten 2021 die Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht werden. Um dies zu vermeiden, soll die ALV für 2020 durch den Bund zusätzlich mit bis zu 14,2 Milliarden Franken unterstützt werden. Weiter soll die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund die ALV auch 2021 ausserordentlich unterstützen kann, sollte sich der Schuldenstand aufgrund der arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 erneut massiv erhöhen.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wurde am 1. Juli 2020 in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind dazu 41 Stellungnahmen eingetroffen. Alle Teilnehmenden der Vernehmlassung unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesanpassung.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Parlament für die dringliche Behandlung während der Herbstsession 2020 überwiesen. Die Inkraftsetzung ist nach der parlamentarischen Beratung geplant.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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