Myanmar: Bundesrat erleichtert die Erbringung von humanitärer Hilfe

Bern, 19.05.2021 - Finanztransaktionen, die für die Arbeit von humanitären Organisationen in Myanmar erforderlich sind, sollen erleichtert werden. Dies hat der Bundesrat am 19. Mai 2021 entschieden. Zu diesem Zweck wird die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar angepasst. Die Änderung tritt am 15. Juni 2021 in Kraft.

Um die humanitäre Hilfe in Myanmar zu erleichtern, hat der Bundesrat die Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar punktuell angepasst. Für Finanztransaktionen, die zur Erbringung von humanitärer Hilfe notwendig sind, kann beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) neu eine Ausnahmebewilligung für die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen beantragt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass es zur Zusammenarbeit mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen keine gleichwertige Alternative gibt.

Als Reaktion auf die Machtübernahme durch das Militär vom 1. Februar hatte der Bundesrat am 31. März 2021 elf hochrangige Vertreter der Militärregierung in Myanmar den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt, darunter Min Aung Hlaing, Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), und Myint Swe, der kommissarische Präsident des Landes. Am 30. April 2021 wurden zehn weitere hochrangige Vertreter der Militärregierung sowie zwei vom Militär kontrollierte Wirtschaftskonglomerate mit Sanktionen belegt. Die Ausweitung der Sanktionsliste erfolgte im Einklang mit entsprechenden Beschlüssen der EU.

Die Schweiz hat die Machtübernahme durch das Militär verurteilt und ist weiterhin ernsthaft besorgt über die Situation in Myanmar. Dabei verurteilte die Schweiz aufs Schärfste die Anwendung von Gewalt, einschließlich tödlicher Gewalt, durch die Sicherheitskräfte gegen die Bevölkerung, insbesondere gegen friedliche Demonstranten und Kinder. Ebenso verurteilte die Schweiz die Angriffe auf medizinisches Personal, die Inhaftierung von politischen Führern, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Demonstranten, die Verweigerung der Grundrechte und die zahlreichen Menschenrechts- und Freiheitsverletzungen durch die Militärbehörden in Myanmar.

Wie viele andere Partner in der Entwicklungszusammenarbeit hat auch die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen suspendiert und konzentriert sich auf die Nothilfe, einschließlich der Unterstützung und des Schutzes gefährdeter Personen, durch nichtstaatliche Akteure. Die Schweiz beabsichtigt, ihr Engagement in Myanmar durch Aktivitäten fortzusetzen, die der Bevölkerung direkt zugutekommen und den Frieden, den Dialog zwischen den Parteien, die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Zivilbevölkerung fördern. Die Schweiz wird im Rahmen ihres Kooperationsprogramms alles daran setzen, den Zugang zu gefährdeten Personen in Übereinstimmung mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit zu erhalten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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