Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit im Pandemiejahr 2020

Bern, 02.06.2021 - Die Covid-19-Pandemie hat die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erschwert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verfehlten sie die Vorgaben knapp. Gleichzeitig blieben die Verstossquoten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert, wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 2. Juni 2021 publizierten Berichte für das Jahr 2020 zeigen.

Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie waren die meisten Vollzugsstellen aufgrund der sanitären Einschränkungen gezwungen, ihre Aktivitäten deutlich zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz einzustellen. Dennoch überprüften die Vollzugsorgane im Jahr 2020 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34’126 Unternehmen und 132’922 Personen in der Schweiz (2019: 41'305 Unternehmen und 165'969 Personen). Sie kontrollierten damit 6% der Schweizer Arbeitgeber, 30% der Entsandten und 30% der selbständigen Dienstleistungserbringer. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35'000 Kontrollen aus den eingangs erwähnten Gründen leicht unterschritten.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug gemäss den Paritätischen Kommissionen die Verstossquote im Entsendebereich im Jahr 2020 wie schon im Vorjahr 21%. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne ave GAV und ohne Normalarbeitsverträge eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15% auf 13% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern stellten die TPK einen leichten Anstieg der Lohnunterbietungen von 10% auf 12% fest. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer wurde über alle Branchen hinweg bei 8% der 4’862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2019: 8% von 5'993 Kontrollen).

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie wurden auch im vergangenen Jahr gezielt und in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen umgesetzt.

Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 insgesamt 10’345 Betriebs- und 29'405 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 15 % bei den Betriebs- und um 16 % bei den Personenkontrollen. Die Kantone kontrollierten schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.

Die Kontrollorgane wiesen 10’716 Verdachtsmomente und 3’316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15 % bzw. 1.2 % im Vergleich zum Kontrolljahr 2019. Zu berücksichtigen ist, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden beruhen und daher für sich alleine keine Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen.

Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2020 nutzten 15 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (93’482 Arbeitgebende).

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisteten mit ihrem Einsatz im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. In Zusammenarbeit mit den Spezialbehörden tragen sie wesentlich zu einem fairen Wettbewerb und einem gesunden Sozialstaat in der Schweiz bei.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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