Ambush Marketing: Keine Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Bern, 22.11.2006 - Der Bundesrat hat am 22. November 2006 vom Vernehmlassungsbericht zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Kenntnis genommen und beschlossen, keine Spezialbestimmung zum "Trittbrettfahrer-Marketing" zu erlassen. Die Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und interessierten Organisationen hat sich in der Vernehmlassung gegen eine solche Bestimmung ausgesprochen.

Veranstalter von Sport- und sonstigen Grossanlässen sind auf das Engagement von Sponsoren angewiesen. Sponsoren erhalten Gegenleistungen, indem sie exklusiv am und mit dem Anlass werben können. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass weitere Kreise die Bekanntheit solcher Anlässe für eigene Werbezwecke nutzen, ohne sich gleichzeitig als Sponsor zu verpflichten (sog. Ambush-Marketing). Im Rahmen der bevorstehenden UEFA EURO 2008 wurde der Ruf von Veranstaltern und Sponsoren nach einem stärkeren Schutz der offiziellen Sponsoren immer deutlicher vernehmbar.

Der Bundesrat hatte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, einen Entwurf für eine Anpassung des UWG auszuarbeiten. Nach Auffassung des Bundesrates fällt Ambush-Marketing unter die Generalklausel des UWG. Ein Spezialtatbestand hätte jedoch klarer regeln können, welche Marketingaktivitäten zulässig sind. Sowohl für Gerichte wie auch für Akteure im Umfeld von Grossveranstaltungen hätte eine solche Norm mehr Rechtssicherheit bieten können.

Im Vernehmlassungsverfahren ist eine entsprechende Regelung aus wirtschafts- und rechtspolitischen Überlegungen mehrheitlich abgelehnt worden. Zudem wurde der Gesetzesvorschlag als zu wenig präzis eingestuft. Den Entwurf positiv beurteilt haben Veranstalter von Gross-Events, Sportverbände wie auch sechs Kantone.
Der Bundesrat verzichtet jetzt darauf, den Vorschlag für eine Anpassung des UWG weiterzuverfolgen. Er erachtet es aber als sinnvoll, die Entwicklungen im Zusammenhang mit Ambush-Marketing anlässlich von Grossveranstaltungen intensiv zu verfolgen, die Erkenntnisse aufzuarbeiten und in eine Strategie des Bundes für Sport-Grossveranstaltungen einfliessen zu lassen. Mit der Durchführung der UEFA EURO 2008 in der Schweiz können diesbezüglich wertvolle Erfahrungen gesammelt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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