Ukraine: Weitere EU-Sanktionen gegen Russland umgesetzt
(Letzte Änderung 28.04.2022)
Bern, 27.04.2022 - Angesichts der anhaltenden russischen Militäraggression in der Ukraine hat der Bundesrat am 27. April 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland und Belarus in Kraft gesetzt. Damit ist der Entscheid des Bundesrates vom 13. April 2022, auch das neueste Sanktionspaket der EU zu übernehmen, umgesetzt. Die Massnahmen treten am 27. April 2022 um 18:00 Uhr in Kraft.
Mit dem Entscheid vom 27. April 2022 setzt die Schweiz die neuen Massnahmen um, welche die EU am 8. April 2022 angesichts der anhaltenden Militäraggression Russlands in der Ukraine beschlossen hat. Bereits am 13. April 2022 hatte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen auf den neuesten Stand gebracht, wodurch über 200 zusätzliche Personen und Organisationen sanktioniert worden sind. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 13. April 2022 entschieden, das fünfte Sanktionspaket der EU zu übernehmen. Das WBF hat daraufhin nach Analyse der EU-Texte und in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Stellen die Übernahme ins Schweizer Recht und die Änderungen der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus vorbereitet.
Die neuen Massnahmen beinhalten weitreichende Gütersanktionen, darunter ein Einfuhrverbot für Braun- und Steinkohle sowie für Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen (z.B. Holz, Zement, Meeresfrüchte, Kaviar). Zudem gibt es Ausfuhrverbote für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können (z.B. Industrieroboter oder gewisse chemische Erzeugnisse).
Auch im Finanzbereich treten weitere Sanktionen in Kraft. Die Unterstützung im Rahmen eines nationalen Programmes der Schweiz von russischen Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden, wird verboten. Ab sofort dürfen in der Schweiz keine Trusts mehr für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen registriert werden. Verschiedene Dienstleistungen für solche Trusts werden ebenfalls verboten.
Damit die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) nachkommen kann, sieht die Verordnung neu eine Ausnahme für die Ausfuhr besonderer militärischer Güter vor. Damit soll die Ausfuhr von ABC-Schutzausrüstung, die als Hilfeleistungen durch die OPCW bei der Schweiz angefordert wird, ermöglicht werden.
Somit sind die neuen Massnahmen der EU gegenüber Russland in der Schweiz weitgehend umgesetzt. Davon ausgenommen sind die von der EU vorgesehenen Verbote betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen. Die Umsetzung dieses Verbotes wirft verschiedene Fragen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und den Geltungsbereich auf. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 die zuständigen Stellen beauftragt, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen und ihm bis Ende Juni 2022 Bericht zu erstatten. Derzeit sind russische Staatsbürger oder in Russland ansässige Personen oder Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz von marginaler Bedeutung.
Der Bundesrat hat am 27. April 2022 auch eine Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) beschlossen. Die Verbote betreffend die Ausfuhr von Banknoten und den Verkauf von Effekten an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige Personen oder Entitäten werden auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Bis anhin betroffen waren Wertpapiere und Banknoten in Schweizerfranken und in Euro (die gleiche Massnahme ist auch gegenüber Russland vorgesehen).
Die neuen Massnahmen treten am 27. April 2022 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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