Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit: Mehr Kontrollen im 2021

Bern, 09.06.2022 - Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im zweiten Pandemiejahr 2021 ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurde das FlaM-Mindestkontrollziel wieder erreicht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Die weiterhin angespannte epidemiologische Lage hatte auch im Jahr 2021 Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage und auch auf die im FlaM-Kontext wichtige grenzüberschreitende Dienstleitungserbringung aus dem EU/EFTA-Raum. Nach einem deutlichen Rückgang der Kontrolltätigkeit im FlaM-Bereich im ersten Pandemiejahr (-17%) war im Jahr 2021 eine Stabilisierung der Kontrolltätigkeit zu beobachten (+5%). Die Vollzugsorgane kontrollierten 2021 die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 35’795 Unternehmen und bei 138'642 Personen (2020:34'126 Unternehmen und 132'922 Personen). Sie kontrollierten damit 6% der Schweizer Arbeitgeber, 33% der Entsandten und ebenfalls 33% der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35'000 Kontrollen wurden somit knapp erreicht. Das Kontrollvolumen bleibt jedoch auch im Jahr 2021 unter dem langjährigen Durchschnitt.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich im Jahr 2021 wie schon im Vorjahr 21%. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne ave GAV und ohne Normalarbeitsverträge eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15% auf 13% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern stellten die TPK ebenfalls eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 12% auf 10% fest. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer wurde über alle Branchen hinweg bei 6% der 4’596 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2020: 8% von 4’772 Kontrollen).

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2021 deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 12'062 Kontrollen um 17 % und die Personenkontrollen mit 34'208 Kontrollen um 16 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen erreichten somit das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel.

Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2021 insgesamt 13’268 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer Zunahme von rund 24 % gegenüber dem Vorjahr. Die grösste Zunahme war dabei im Bereich des Ausländerrechts zu verzeichnen (+ 1’395 Verdachtsmomente bzw. + 48 %).

Bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war dahingegen mit 3'261 Rückmeldungen eine geringfügige Abnahme festzustellen (Rückgang um rund 2 % gegenüber dem Vorjahr). Die grösste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (- 13 %).

Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2021 nutzten 5 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (98'305 Arbeitgebende).

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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