Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak: Inkraftsetzung der Namensliste

Bern, 02.07.2003 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Namensliste der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, in Kraft gesetzt. Das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO hatte diese Liste am 30. Juni veröffentlicht.

Die Liste, welche in den Anhang der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak übernommen wurde, umfasst die Namen von 55 natürlichen Personen. Es handelt sich dabei um den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein sowie hochrangige Mitglieder seines Regimes.

Die Gelder, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle dieser Personen und deren nächsten Familienmitgliedern befinden, sowie von Unternehmen, die durch diese Personen kontrolliert werden, sind gesperrt. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden.

Bereits früher gesperrt wurden die Gelder der ehemaligen irakischen Regierung und von ihr kontrollierten Unternehmen.

Der Bundesrat hatte am 28.05.2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22.05.2003 beschlossen, die meisten im Jahre 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren. Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, verboten ist zudem weiterhin die Lieferung von Rüstungsgütern.

Bern, 2. Juli 2003

Für weitere Auskünfte:
Roland E. Vock
SECO
Exportkontrollen und Sanktionen
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Letzte Änderung 14.05.2024

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