Schweiz – Vereinigtes Königreich: Verlängerung des Abkommens über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
Bern, 21.11.2022 - Die Schweiz und das Vereinigte Königreich verlängern das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern bis 31. Dezember 2025. Dieses Abkommen vereinfacht es für Schweizer Unternehmen, britische Dienstleistungserbringer einzusetzen, und regelt den Zugang von Schweizer Dienstleistungserbringern zum britischen Markt.
Mit dem Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement SMA) wird der erleichterte Zugang für Dienstleistungserbringer aufrechterhalten. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar. Das Abkommen regelt den Marktzugang und den befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern, etwa von Unternehmensberaterinnen und beratern, IT-Fachleuten oder Ingenieurinnen und Ingenieuren. Es ist befristet und wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 beschlossen, das SMA um drei Jahre zu verlängern. Eine Konsultation bei den Stakeholdern hat ergeben, dass das Abkommen einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft entspricht und gut funktioniert.
Im Einklang mit dem Abkommen führt die Schweiz das bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich, die während höchstens 90 Tagen pro Jahr Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, weiter. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr gelangen ebenfalls zur Anwendung. Seit 2021 haben gestützt auf das SMA mehr als 4000 britische Staatsangehörige das Meldeverfahren genutzt, um auf dem Schweizer Markt Dienstleistungen zu erbringen.
Für Schweizer Exporteure sieht das Abkommen einen präferenziellen Marktzugang im Vereinigten Königreich in über 30 Dienstleistungssektoren vor. Das Vereinigte Königreich hat 2022 den Marktzugang in den vom Abkommen abgedeckten Bereichen vereinfacht, insbesondere für Dienstleistungserbringer mit einem Abschluss des Schweizer Berufsbildungssystems. In vielen Bereichen müssen Dienstleistungserbringer nicht länger einen Hochschulabschluss oder Berufserfahrung vorweisen, um im Vereinigten Königreich zur Einreise zugelassen zu werden. Das Vereinigte Königreich hat zudem gewisse Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung inzwischen als gleichwertig zu einem Hochschulabschluss anerkannt. Des Weiteren hat das Vereinigte Königreich bestimmte Verfahren zum Erhalt eines Geschäftsvisums vereinfacht. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat eine entsprechende politische Erklärung veröffentlicht.
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben das Abkommen durch einen Notenaustausch bis 31. Dezember 2025 verlängert. Die Änderung des Abkommens tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
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