Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger wirtschaftlicher Partner der Schweiz. Die Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich basierten bis zum 1. Januar 2021 massgeblich auf den bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU).
Um im Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich die gegenseitigen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt (Brexit) hinaus so weit als möglich zu wahren und die Basis für einen Ausbau der Beziehungen zu schaffen, hat die Schweiz unter anderem ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Das Handelsabkommen stellt eine Replikation eines Grossteils der handelsrelevanten Rechte und Pflichten unter den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es umfasst das Freihandelsabkommen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), das Agrarabkommen sowie das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Einige dieser Abkommen beruhen (weitgehend oder teilweise) auf der Harmonisierung oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU (Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, gewisse Sektoren des Agrarabkommens, darunter der Anhang «Veterinärabkommen», und gewisse Sektoren des MRA). Infolge ausbleibender Harmonisierung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU konnten diese Abkommen allerdings nicht in ihrer Gesamtheit repliziert werden.