Basierend auf dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden die im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten auf bilateraler Ebene weitergeführt. Grundsätzlich wurden die Bestimmungen des bestehenden bilateralen Abkommens Schweiz–EU bzw. des WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (in ein bilaterales Abkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich übernommen.