Dienstleistungshandel

Neben dem Handelsabkommen hat die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich im Kontext ihrer «Mind the gap»-Strategie ein Luftverkehrsabkommen, ein Strassenverkehrsabkommen, ein Versicherungsabkommen, ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, ein befristetes Abkommen zur Mobilität von Dienstleistungserbringern, ein Sozialversicherungsabkommen sowie ein Polizeikooperationsabkommen abgeschlossen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter:

Beziehungen Schweiz-UK nach dem Brexit

Mobilität von Dienstleistungserbringern

Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sichert seit dem 1. Januar 2021 einen erleichterten Zugang für Dienstleistungserbringer. Die Personen-freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) gilt seit diesem Datum nicht mehr.

Das SMA regelt den Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Die Schweiz wendet das Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich bis 90 Tage pro Jahr an.

Auf Seiten des Vereinigten Königreichs erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch sektorale Marktzugangsverpflichtungen für Entsandte von Schweizer Unternehmen und für selbstständige Dienstleistungserbringer aus der Schweiz (Auflistung der Sektoren ab Seite 2). Ausserdem gewährt das Vereinigte Königreich Schweizer Dienstleistungserbringern weitere Vorzugsbedingungen. Nicht nur Dienstleistungserbringer mit Schweizer Staatsbürgerschaft, sondern auch solche mit dauerhaftem Wohnsitz in der Schweiz können vom SMA profitieren. Weiter unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in den verpflichteten Sektoren und sie müssen keinen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im Vereinigten Königreich für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten.

Das SMA ermöglicht Schweizer Dienstleistungserbringern weiterhin einen weitgehenden Marktzugang im Vereinigten Königreich für die Erbringung vertragsbasierter Dienstleistungen durch natürliche Personen. Zudem erlaubt das SMA der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich zeitnah in Anspruch zu nehmen.

Der Marktzugang zum Vereinigten Königreich unter dem SMA beschränkt sich auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau. Das Vereinigte Königreich anerkennt gewisse schweizerische Diplome (Höhere Fachschulen HF, Höhere Fachprüfungen) als gleichwertig mit einem universitären Hochschulabschluss.

Eine Erklärung der Behörden des Vereinigten Königreichs beschreibt die Zugangsbedingungen für Dienstleistungsanbieter aus der Schweiz.

Das SMA ist auf den 31.12.2025 befristet.

Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an:

WBF/SECO, Aussenwirtschaftliche Fachdienste, Dienstleistungen
afdl@seco.admin.ch
+41 58 464 08 67

Letzte Änderung 31.07.2023

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