Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Chile

Bern, 27.06.2003 - Bundesrat Joseph Deiss hat am 26. Juni 2003 zusammen mit Vertretern der anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Chile unterzeichnet. Das Abkommen soll am 1. Februar 2004 in Kraft treten.

Das Abkommen verwirklicht den Freihandel für Industrieprodukte. Es gewährleistet damit den diskriminierungsfreien Marktzugang für die EFTA-Staaten auf dem chilenischen Markt insbesondere auch gegenüber den anderen Freihandelspartnern Chiles, darunter die EU und die USA. Zusätzlich enthält das Abkommen Rechtsgarantien und Öffnungen für eine grosse Zahl von Dienstleistungssektoren (mit einer Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen) und für grenzüberschreitende Investitionen (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). Weiter erreichen die EFTA-Staaten Zugang zu den Märkten des Öffentlichen Beschaffungswesens Chiles, welcher mit den Regelungen des plurilateralen WTO-Abkommens (an welchem Chile nicht teilnimmt) vergleichbar ist. Dazu kommt ein über das WTO-Niveau hinausgehender Schutz des Geistigen Eigentums. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Agrarprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Chile geregelt. Dabei bleibt der Schutz der sensiblen Produkte im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik auch gegenüber Chile aufrechterhalten.

Chile ist ein regional wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2002 wertmässig ca. 150 Millionen Franken (v. a. Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika, Uhren und Instrumente), die Importe ca. 60 Millionen Franken (v. a. Landwirtschaftsprodukte, Papier- und Metallwaren). Chile ist ein Wirtschaftspartner mit erheblichem Wachstumspotential, welches die Schweizer Wirtschaft dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt wird nutzen können. Die Schweizer Direktinvestitionen in Chile erreichten Ende 2001 einen Bestand von über 800 Millionen Franken.

Das mit Chile ausgehandelte Abkommen ist (nach jenen mit Mexiko und Singapur) das dritte Freihandelsabkommen im Rahmen der von den EFTA-Ministern verfolgten Ausweitung  der EFTA-Freihandelspolitik auf Partner in Übersee und auf die neuen Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen. Die EFTA-Staaten wirken damit der wachsenden Diskriminierungsgefahr und der Erosion der  Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte entgegen, welche sich aus der weltweit zunehmenden Zahl von umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergeben. Nach der EU haben in letzter Zeit unter anderem auch die USA und Japan, zwei weitere Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre auf den Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen intensiviert.

Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und der Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.


Bern, 27. Juni 2003


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Letzte Änderung 30.01.2024

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