Investitionsprüfgesetz: Bundesrat beschliesst Ausarbeitung eines Entwurfs

Bern, 10.05.2023 - Der Bundesrat hat am 10. Mai 2023 vom Vernehmlassungsergebnis zu einem Investitionsprüfgesetz Kenntnis genommen. Die Skepsis gegenüber der Vorlage ist breit, zumal sie die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort schwächt. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf die für die Sicherheit kritischsten Investitionen beschränkt.

Das Investitionsprüfgesetz soll verhindern, dass die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz durch ausländische Investitionen gefährdet wird. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass auf die Einführung einer Investitionsprüfung verzichtet werden sollte. In seiner Beurteilung reicht das bestehende Regelwerk aus und das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ist ungünstig.

Mehrheit der Teilnehmenden dagegen

Der Vernehmlassungsentwurf stiess insgesamt auf Ablehnung. Breite Kreise sprachen sich grundsätzlich gegen eine Investitionsprüfung aus. Sie argumentierten, dass eine Einschränkung der Investitionen wirtschaftlich schädlich und der damit verbundene Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu erheblich ist. Falls doch eine Investitionsprüfung eingeführt werden sollte, fordern sie, den Geltungsbereich einzuschränken. Im Zentrum steht dabei der Vorschlag, die Investitionsprüfung auf ausländische staatliche Investoren zu beschränken, da mögliche Gefährdungen insbesondere bei diesen Investoren geortet werden. Eine bedeutende Minderheit sieht hingegen einen klaren Handlungsbedarf und sprach sich für die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Teilweise wurde dabei auch eine breitere Anwendung gefordert.

Überarbeitung der Vorlage

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 10. Mai 2023 beschlossen, den Vorschlag aus der Vernehmlassung substantiell zu überarbeiten. Er teilt die Ansicht, dass eine Investitionsprüfung den Wirtschaftsstandort schwächt. Daher wird er zuhanden des Parlaments eine stark überarbeitete Vorlage verfassen, in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz: Die Investitionsprüfung soll dann greifen, wenn ein ausländischer staatlich kontrollierter Investor ein inländisches Unternehmen übernimmt, das in einem besonders kritischen Bereich tätig ist. Beispiele dafür sind: Rüstungsgüter, Stromnetze und -produktion oder Gesundheits- und Telekominfrastrukturen. Damit können die nachteiligen Auswirkungen auf die Unternehmen gegenüber dem Entwurf, der in die Vernehmlassung geschickt worden war, massgeblich reduziert werden.

Das WBF hatte vom 18. Mai bis zum 9. September 2022 eine Vernehmlassung zu einem Investitionsprüfgesetz durchgeführt. Mit der Annahme der Motion Rieder (18.3021) hatte das Parlament vom Bundesrat die Ausarbeitung von entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gefordert.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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