Investitionsprüfgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 15.12.2023 - Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.

Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf vor, Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Dies betrifft Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische Investoren übernommen werden, die staatlich kontrolliert sind.

Der Fokus auf staatlich kontrollierte Investoren begründet sich dadurch, dass potentielle Gefährdungen oder Bedrohungen von solchen Investoren ausgehen dürften. Das Kriterium der staatlichen Kontrolle schliesst dabei auch private Investoren mit ein, sofern diese unmittelbar oder mittelbar durch einen Staat kontrolliert werden. Die besonders kritischen Bereiche umfassen u. a.: Rüstungsgüter, zivil und militärisch verwendbare Güter, Stromnetze, Stromproduktion, Wasserversorgung sowie Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen.

Mit der Botschaft zum Investitionsprüfgesetz (IPG) erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 18.3021 Rieder. Der Bundesrat lehnt die Einführung einer Investitionsprüfung jedoch weiterhin ab: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ist ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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