Schweizer Handgranaten in Syrien: Abschluss der Untersuchungen und Massnahmen
Bern, 21.09.2012 - Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben die Untersuchungen über die in Syrien aufgetauchten und aus der Schweiz stammenden Handgranaten abgeschlossen. Daraufhin hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Kontrolle bei der Kriegsmaterialausfuhr nach den VAE verschärft und wird mit Unterstützung weiterer Departemente früher erfolgte Kriegsmaterialausfuhren in verschiedenen Ländern überprüfen. Im Weiteren hat der Bundesrat heute das EVD beauftragt, zusammen mit dem EDA eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung in Bezug auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung vorzubereiten. Zudem hat der Bundesrat entschieden, dass das vorübergehend ausgesetzte Bewilligungsverfahren für Gesuche zur Ausfuhr von Kriegsmaterial nach den VAE wieder aufgenommen werden kann.
Anfang Juli 2012 berichteten Schweizer Medien, dass in der Schweiz hergestellte Handgranaten in Syrien aufgetaucht seien. Darauf setzten die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine gemeinsame Untersuchungskommission ein, um den Sachverhalt abzuklären. Diese Abklärungen haben ergeben, dass Schweizer Handgranaten, die in den Jahren 2003/2004 an die VAE geliefert wurden, nach Syrien gelangt sind. Die VAE haben 2004 einen Teil der erhaltenen Handgranaten an Jordanien verschenkt. Dies mit der Begründung, dieses Land im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen zu wollen. Von dort aus sind die Handgranaten offenbar nach Syrien gelangt. Dieser Fall liegt damit vor der Verschärfung im Bereich Nichtwiederausfuhr-Erklärungen, welche der Bundesrat 2006 angeordnet hatte. Seit 2006 schliesst die Nichtwiederausfuhr-Erklärung eine Weitergabe in Form von Schenkungen, Leihe oder ähnlicher Tatbestände explizit aus.
Die VAE haben der Schweiz schriftlich zugesichert, dass seitens der VAE ausser den Handgranaten kein anderes aus der Schweiz importiertes Kriegsmaterial weitergegeben worden sei.
Mit dem Ziel, wirkungsvoller als bisher sicherzustellen, dass aus der Schweiz ausgeführtes Kriegsmaterial nicht weitergegeben wird, sieht das EVD bzw. der Bundesrat die folgenden zusätzlichen Massnahmen vor:
- Neue Ausfuhrgesuche nach den VAE müssen eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung enthalten, die der Schweiz das Recht einräumen, eine Überprüfung vor Ort (post-shipment inspection) des ausgeführten Kriegsmaterials vornehmen zu können. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen müssen zusätzlich durch eine hohe Regierungsstelle unterzeichnet werden. In wichtigen Fällen soll die rechtliche Verbindlichkeit der Nichtwiederausfuhrerklärung durch eine diplomatische Note untermauert werden
- Das im EVD zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird mit der Unterstützung weiterer Departemente in den nächsten Monaten eine Überprüfung früher erfolgter Kriegsmaterialausfuhren (post-shipment inspection) in verschiedenen Ländern vornehmen. Das EVD wird den Bundesrat über das Ergebnis der erfolgten Überprüfungen informieren
- Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung vorzubereiten. Damit sollen die Verschärfungen im Bereich der Nichtwiederausfuhr-Erklärung, welche der Bundesrat 2006 getroffen hatte, in der Verordnung verankert werden.
Angesichts dieser per sofort gültigen Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, dass das vorübergehend ausgesetzte Bewilligungsverfahren für Gesuche zur Ausfuhr von Kriegsmaterial nach den VAE wieder aufgenommen werden kann.
Der Bundesrat wird die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates demnächst in einer Stellungnahme über die Einzelheiten der Abklärungen über die in Syrien aufgetauchten und aus der Schweiz stammenden Handgranaten informieren und die getroffenen Massnahmen erläutern.
Die Schweiz hat Kriegsmateriallieferungen nach Nordafrika sowie Staaten des Nahen und Mittleren Ostens in der jüngeren Vergangenheit sehr zurückhaltend bewilligt. Dies mit Blick auf die auszuführende Menge oder die Art der Waffen (z.B. Unterscheidung zwischen Offensiv- und Defensivwaffen). Diese Praxis soll weitergeführt werden.
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Letzte Änderung 12.02.2020
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