Internet- und Mobilfunküberwachung: Güterexport und -vermittlung definitiv geregelt

Bern, 25.11.2020 - Der Bundesrat setzt auf Anfang 2021 eine Änderung des Güterkontrollgesetzes in Kraft. Dies entschied er am 25. November 2020. Diese neue gesetzliche Grundlage ermöglicht es ihm, die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu erlassen.

Das Gesetz und die Verordnung treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Die neue Verordnung löst die geltende Verordnung vom 13. Mai 2015 ab, welche sich auf die Bundesverfassung stützt. Sie spezifiziert künftig neben der Güterkontrollverordnung die Regeln für die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung. Ihr Zweck ist es, Bewilligungen verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Güter von der Endempfängerin oder dem Endempfänger zur Repression verwendet werden.

Am 27. Juni 2018 hatte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft empfohlen, das Güterkontrollgesetz zu ändern und damit die Grundlage für eine Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht zu schaffen. Beide Kammern nahmen am 19. Juni 2020 die Vorlage einstimmig an.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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