Mutterschutz
Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die weiterführenden Seiten erläutern ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes.

Mutterschutz: Allgemeine Informationen
Schwangere Frauen und stillende Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die weiterführenden Seiten erläutern ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes.

Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen
Der Arbeitgeber muss Schwangere und Stillende über Gefahren am Arbeitsplatz informieren und sie sowie das Kind mithilfe von Schutzmassnahmen davor schützen.

Mutterschutz für Arbeitgebende
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Schwangere und Stillende sowie deren Kind vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.

Mutterschutz für Fachspezialistinnen und -spezialisten
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Schwangere und Stillende sowie deren Kind vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.

Stillen/Milch abpumpen am Arbeitsplatz
Arbeitgebende haben gemäss Arbeitsgesetz die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Müttern genügend Zeit und einen geeigneten, hygienischen Raum (nicht die Toiletten) zum Stillen oder Abpumpen bereitstellen.

FAQ Mutterschutz
FAQ Mutterschutz: Antworten zu Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und Pflichten der Arbeitgeber.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern