Gewalt

gewalt

Gewalt ist eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen

Eine Gewalttat entsteht häufig in einer Atmosphäre sehr großer Spannungen, in der persönliche Dinge auf dem Spiel stehen.

Die Gewalt «von aussen» beinhaltet in der Regel physische Gewalt sowie verbale Beleidigungen, Bedrohungen, die von Außenstehenden, (z.B. Kunden) gegenüber Personen bei der Arbeit ausgesprochen bzw. ausgeübt werden, wobei Gesundheit, Sicherheit oder Wohlbefinden der Beschäftigten gefährdet wird. Die Gewalt kann auch einen rassistischen oder sexuellen Aspekt haben.

Aggressive oder gewalttätige Handlungen nehmen folgende Formen an:

  • unhöfliches Verhalten – mangelnder Respekt gegenüber anderen,
  • körperliche oder verbale Gewalt – Absicht, jemanden zu verletzen,
  • Überfälle, Übergriffe Dritter – Absicht, jemanden zu schädigen.

Folgen von Verletzungen der persönlichen Integrität

Wer vor Angriffen auf seine Persönlichkeit nicht sicher ist, leidet physisch und psychisch und kann sein Leistungspotenzial nicht mehr ausschöpfen.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetze und Verordnungen

Letzte Änderung 07.04.2016

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