Vertretung der Schweiz bei der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) im Bereich der sozialen Entwicklung

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Engagement bei der UNO

Das SECO beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) im Bereich der sozialen Entwicklung. DAIN engagiert sich bei der UNO vor allem in folgenden Gremien:

  • zweite und dritte Kommission der UNO-Generalversammlung;
  • Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC);
  • Kommission für soziale Entwicklung (CSocD);
  • Menschenrechtsrat (Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten).

Von 2014-2017 ist die Schweiz Mitglied der Kommission für soziale Entwicklung (CScoD). DAIN organisiert die entsprechenden Tätigkeiten und die Teilnahme der Schweizer Delegation an den Sitzungen dieser Kommission.

DAIN koordiniert auch das Engagement des SECO bei den Vereinten Nationen und dient als Anlaufstelle für alle diesbezüglichen Fragen.


Regelmässige Berichterstattung über die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)

Der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt. Der sogenannte UNO-Pakt I deckt zusammen mit dem UNO-Pakt II (bürgerliche und politische Rechte) praktisch alle Menschenrechte umfassend ab. Er schreibt den Vertragsstaaten Schritte vor, um die Vertragsgarantien, unter Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten, tatsächlich umzusetzen (Prinzip der progressiven Verwirklichung).

Beispiele der im UNO-Pakt I aufgeführten Menschenrechte:

  • Wirtschaft: Recht auf Arbeit, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Streikrecht, Schutz des EigentumsSoziales:
  • Recht auf soziale Sicherheit, Recht von Familien, Recht von Müttern und Kindern (besonderen Schutz und Beistand), Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf Gesundheit
  • Kultur: Recht auf Bildung und auf Teilnahme am kulturellen Leben

Der UNO-Pakt I enthält:

  • individuelle Rechtsansprüche für den einzelnen Menschen
  • Handlungspflichten für die Vertragsstaaten
  • Zielvorstellungen

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht die Umsetzung des UNO-Pakts I in den Mitgliedstaaten. Der Pakt verfügt weder über ein Staaten- noch über ein Individualbeschwerdeverfahren. Es wurde jedoch ein entsprechendes Zusatzprotokoll verabschiedet, das am 5. Mai 2013 in Kraft getreten ist.

Der UNO-Pakt I zählt 170 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist am 18. Juni 1992 beigetreten, hat allerdings das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet.

Der UNO-Pakt I ist für die Schweiz am 18. September 1992 in Kraft getreten. Die Schweiz erstellt jeweils periodisch einen Bericht über die ergriffenen Massnahmen und erzielten Fortschritte sowie über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Paktes. Das SECO koordiniert das Berichtsverfahren, die mündliche Präsentation sowie die Umsetzung der Empfehlungen.
Im Jahr 1996 hat die Schweiz erstmals einen Bericht zur Umsetzung des UNO-Paktes I eingereicht. Der zweite und dritte periodische Bericht wurden dem Ausschuss 2008 zusammen unterbreitet.

Nach der Präsentation des kombinierten zweiten und dritten Berichts hat der Ausschuss im November 2010 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Diese Empfehlungen wurden den betroffenen Behörden von Bund und Kantonen mitgeteilt und im Rahmen von Workshops und Publikationen bekannt gemacht.

Am 21. Februar 2018 hat die Schweiz ihren vierten Bericht eingereicht. Gestützt darauf hat der Ausschuss eine Liste von Fragen («List of issues») erstellt, die die Schweiz im Mai 2019 beantwortet hat. Anlässlich der 66. Sitzung des Ausschusses hat die Schweiz den UNO-Expertinnen und Experten am 1. und 2. Oktober 2019 ihren vierten periodischen Bericht vorgestellt. Am 18. Oktober 2019 hat der Ausschuss seine Empfehlungen für die Schweiz verabschiedet.


Letzte Änderung 11.08.2021

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