Normalarbeitsverträge Bund

In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne NAV mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden. Diese Mindestlöhne gelten für die ganze Branche und können nur zugunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Medienmitteilungen

29.11.2023

Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

Der Bundesrat hat am 29. November 2023 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) anzupassen und die Mindestlöhne zu erhöhen. Grund dafür ist die Teuerung. Die Erhöhung der Mindestlöhne tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

09.12.2022

Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Das hat der Bundesrat am 9. Dezember 2022 entschieden. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht. Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

27.11.2019

Bundesrat verlängert Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Die Mindestlöhne werden angepasst. Dies hat der Bundesrat am 27. November 2019 entschieden. Die Verlängerung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

09.12.2016

Mindestlohn für Hausangestellte wird angepasst

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird nochmals um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 entschieden. Gleichzeitig soll der Mindestlohn angepasst werden. Die Verlängerung wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2019.

13.11.2013

NAV für Hausangestellte: Verlängerung und Anpassung des Mindestlohnes

Der Bundesrat hat am 13. November 2013 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn anzupassen. Der NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten. Er ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

20.10.2010

Mindestlohn für Hausangestellte

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) verabschiedet. Zum ersten Mal seit der Einführung der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr am 1. Juni 2004 legt er damit einen Mindestlohn für eine Branche fest. Der NAV Hauswirtschaft wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 in der ganzen Schweiz mit Ausnahme von Genf gelten.

Letzte Änderung 22.12.2023

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