Schutzschirm Publikumsanlässe

13.04.2022

Coronavirus: Bundesrat verlängert Schutz-schirm für Eventbranche

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Änderung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) genehmigt. Mit dieser Änderung, die am 1. Mai 2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe bis Ende 2022 verlängert.

28.04.2021

Coronavirus: Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

Letzte Änderung 25.04.2022

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