Härtefallmassnahmen

02.02.2022

Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Härtefallverordnung 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet. Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen. Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung.

17.12.2021

Bundesrat prüft Härtefallhilfe für 2022

Im Sinne einer Vorsichtsmassnahme hat das Parlament in der Wintersession die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert. Stark von behördlichen Covid-Massnahmen betroffene Unternehmen sollen auch im kommenden Jahr unterstützt werden. Der Bundesrat hat eine erste Diskussion dazu geführt und das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) mit der Ausarbeitung einer Härtefallverordnung 2022 beauftragt. Diese soll auch einen Vorschlag für die Umsetzung der neu vom Parlament beschlossenen Unterstützung für Schaustellerinnen und Schausteller umfassen. Eine Übergangsregelung soll den Kantonen genügend Zeit für einen reibungslosen Abschluss des bestehenden Programms 2020/21 einräumen. Der Bundesrat hat dazu am 17. Dezember 2021 die geltende Härtefallverordnung angepasst.

24.11.2021

Bundesrat unterstützt Kantone mit zweiter Tranche für besondere Härtefälle

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 entschieden, die Kantone beim Abschluss des Härtefallprogramms zusätzlich mit 200 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zu unterstützen. Damit können die Kantone den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton besser Rechnung tragen. Die Härtefallverordnung wird entsprechend angepasst.

18.06.2021

Coronavirus: Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.

31.03.2021

Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er die Anpassungen des Parlaments aus der Frühlingssession am Covid-19-Gesetz. Bei der Härtefallhilfe werden insbesondere die Höchstbeträge, der Gründungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allfälligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.

17.02.2021

Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem unterbreitet er dem Parlament die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.

27.01.2021

Coronavirus: Bundesrat stockt Härtefallprogramm auf und stärkt Arbeitslosenversicherung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 diskutiert. Er erachtet den eingeschlagenen Weg als zweckmässig und hat angesichts der Entwicklungen entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2,5 Milliarden Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes rasch aktiviert werden könnte. Schliesslich soll der Bund auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Zudem soll die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen verlängert werden.

13.01.2021

Coronavirus: Bund baut Unterstützung über das Härtefallprogramm aus

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750'000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Verordnungsänderung erlaubt es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

18.12.2020

Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er Gesetzesanpassungen des Parlaments beim Covid-19-Gesetz. Insbesondere werden bei den kantonalen Härtefallmassnahmen die Umsatzschwelle für einen Anspruch auf Härtefallhilfe von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt und beim Covid-Erwerbsersatz die für den Leistungsbezug nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) zudem beauftragt, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Härtefallmassnahmen gelockert werden müssen.

25.11.2020

Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Der Entwurf wurde aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Konsultation der beiden Wirtschaftskommissionen angepasst. Die Verordnung regelt insbesondere, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen haben.

04.11.2020

Bund will Härtefallprogramme der Kantone rasch unterstützen und eröffnet Vernehmlassung zur Härtefallverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Verordnung über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und damit die Eckdaten für die Unterstützung kantonaler Programme durch den Bund festgelegt. Damit ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung: Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich 10 Tage.

Letzte Änderung 06.07.2022

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