1997 - 2014

Die vom SECO erstellten Statistiken zu den Gütern der Anhänge 2 und 5 GKV sowie zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 GKV umfassen erteilte Einzelbewilligungen. Für die Ausfuhr nach Staaten, die sich an allen von der Schweiz unterstützten völkerrechtlich nicht verbindlichen internationalen Kontrollmassnahmen beteiligen (Staatenliste des Anhangs 4 GKV), kann das SECO für Güter des Anhangs 2 Teil 2 sowie der Anhänge 3 und 5 eine ordentliche Generalausfuhrbewilligung (OGB) erteilen.

Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung über Dual-Use-Güter bzw. besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden. In den Statistiken können Geschäfte mehrfach auftreten, da Bewilligungen gemäss Güterkontrollverordnung nur ein Jahr gültig sind und nach einer einmaligen Verlängerung von 6 Monaten neu erteilt werden müssen (Neuausstellung).

Aufgrund der am 1.10.2014 erfolgten Einführung des neuen elektronischen Bewilligungsverfahren ELIC und der damit verbundenen Ablösung der bestehenden IT-Applikation Tracker wurden für das Jahr 2014 zwei Statistiken publiziert. Die Aufstellungen enthalten das Datum der erteilten Bewilligung, die Referenznummer zum Geschäft, die Exportkontrollnummer des bewilligten Gutes sowie das Bestimmungsland und den Warenwert.

Erteilte Bewilligungen von doppelt verwendbaren Gütern (Dual-Use)

Erteilte Bewilligungen von besonderen militärischen Gütern

Erteilte Bewilligungen von doppelt verwendbaren Gütern (Dual-Use) und besonderen militärischen Gütern  

Letzte Änderung 02.10.2023

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