Organisation und Vorgehen

Der NKP der Schweiz ist beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Ressort Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen angesiedelt. Für die Behandlung jeder Eingabe setzt der NKP eine spezielle verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein, in der Vertreterinnen oder Vetreter der von der Eingabe betroffenen Stellen der Bundesverwaltung Einsitz nehmen. Die Organisation und Tätigkeit des NKP stützt sich auf die Erklärung des OECD-Ministerrats über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen und auf die Verordnung über die Organisation des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und über seinen Beirat vom 1. Mai 2013 (Systematische Rechtssammlung 946.15).   

Vorgehen des Nationalen Kontaktpunktes bei konkreten Fällen

Ein NKP erhält glaubwürdige Informationen, dass ein Unternehmen die Leitsätze - oder zumindest einen Teil - nicht beachtet hat. In einer Vorprüfung trägt der NKP Fakten (materieller Gehalt der Eingabe, Begründung, Relevanz) über den konkreten Fall und die beteiligten Parteien (Identität, Interesse an der Eingabe) zusammen und entscheidet, ob ein Zusammenhang mit den Leitsätzen vorliegt. Ist dies der Fall, so bemüht sich der NKP um den Kontakt mit den beteiligten Parteien. Er kann als Dialogplattform dienen oder die Rolle eines Mediators übernehmen und dadurch versuchen, die Schlichtung der Angelegenheit zu erwirken. Das Vermittlungsverfahren ist vertraulich und bedarf der Zustimmung der beteiligten Parteien. Bezüglich der Verfahrensergebnisse muss der NKP jedoch eine Balance zwischen Transparenz und Vertraulichkeit finden. Wenn sich die Parteien einigen und eine Lösung für den Konflikt gefunden worden ist, veröffentlicht der NKP das Ergebnis in einer abschliessenden Erklärung. Falls keine Einigung erzielt wird, gibt der NKP auch dieses Ergebnis bekannt. Der NKP kann erforderlichenfalls auch Empfehlungen zur Anwendung der Leitsätze formulieren.

Um seine Arbeit unvoreingenommen durchzuführen, setzt der NKP folgende Massnahmen um: (1) Eintretens- bzw. Nichteintretensentscheide auf Eingaben werden von einer ämterübergreifenden ad hoc Arbeitsgruppe im Konsens gefällt. (2) Mediationen werden grundsätzlich durch verwaltungsexterne Mediatoren geführt. (3) Der NKP-Beirat, bestehend aus Vertretenden aller Stakeholdergruppen (Wirtschaft, NGO, Gewerkschaften, Wissenschaft, Verwaltung) wird bei Nichteintretensentscheide konsultiert.

Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens wird auf der Webseite des Schweizer NKP und der OECD-Datenbank zu den Eingaben an alle NKP öffentlich bekannt gemacht.

Eingabe beim Nationalen Kontaktpunkt

Der NKP steht für Fragen und Bemerkungen allgemein zu den OECD-Leitsätzen oder dem Nationalen Kontaktpunkt jederzeit zur Verfügung.

Sowohl Einzelpersonen als auch Interessensgruppen können sich an den NKP wenden, wenn sie einen Verstoss eines Unternehmens gegen die Leitsätze melden möchten. Die Eingabe soll in jenem Land erfolgen, in welchem der Verstoss stattgefunden hat. Wenn dieses Land kein Unterzeichnerland der OECD-Leitsätze ist und es dort entsprechend keinen NKP gibt, so ist die Eingabe in jenem Land zu machen, in dem das multinationale Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Obwohl es keine formelle Eingabevorlage gibt, empfiehlt es sich, sowohl die eigene Identität und das Interesse am Fall als auch Details über das betreffende Unternehmen aufzuzeigen. Ausserdem ist es für die Arbeit des NKPs hilfreich, wenn der direkte Bezug zu den Leitzsätzen, welche verletzt wurden, erklärt wird (s. Link zur Verfahrensanleitung (PDF, 314 kB, 04.06.2024)). Der NKP hat eine Checkliste für die Verfassung einer Eingabe (PDF, 139 kB, 26.09.2024) erstellt. Bei der Bearbeitung von Eingaben kann der Schweizer NKP die folgenden Verfahrenssprachen benutzen:  Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

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Letzte Änderung 07.11.2024

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Nationaler Kontaktpunkt der Schweiz
Holzikofenweg 36
3003 Bern
              
Telefon: +41 58 464 15 03

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