Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die Schweiz trägt mit ihrer Aussenwirtschaftspolitik zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz und im Ausland bei. Sie fördert einen nachhaltigen Handel, globale Standards zum Schutz der Umwelt, der Menschenrechte und der Rechte von Arbeitnehmenden. Auch setzt sie sich für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ein und unterstützt ausgewählte Entwicklungs- und Schwellenländer auf ihrem Weg zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele und -verpflichtungen.

Die Aussenwirtschaftspolitik dient dem Erhalt und der Steigerung des Wohlstands in der Schweiz und im Ausland sowie leistet einen wichtigen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung.

Insbesondere Umwelteffekte sind aufgrund von Marktversagen und einem Mangel an internationaler Koordination kaum in den Preisen von Gütern und Dienstleistungen reflektiert, was zur Verschmutzung unseres Planeten und einer Übernutzung von natürlichen Ressourcen führt. Die Schweiz wirkt deswegen auf die Internalisierung externer Kosten hin (z.B. bei CO2-Preisen). Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Auswirkungen solcher Externalitäten setzt sich die Schweiz für internationale Standards zum Schutz der Umwelt, der Menschenrechte und der Rechte von Arbeitnehmenden ein.

Multilaterales Engagement für eine nachhaltige Aussenwirtschaftspolitik

Die Schweiz engagiert sich in ihrer Aussenwirtschaftspolitik primär für internationale oder multilaterale Lösungsansätze. Im Rahmen der WTO sowie anderer internationaler Organisationen und Gremien, unterstützt die Schweiz verschiedene Initiativen für einen nachhaltigen Handel. Bei der Weltbank, Regionalbanken, der OECD und dem «Green Climate Fund» setzt sie sich für Diskussionen über die Reduktion von Subventionen für fossile Brennstoffe sowie die Kreislaufwirtschaft ein. In der der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie als Partnerland der Allianz 8.7 engagiert sich die Schweiz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und fördert menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Letztlich trägt auch die Umsetzung von UNO-Sanktionen oder jenen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz (z.B. EU) zu einem stärkeren Schutz der Menschenrechte bei.

Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen

Um bilaterale Wirtschaftsbeziehungen nachhaltig zu gestalten, sieht die Schweiz in ihren Freihandelsabkommen verbindliche Nachhaltigkeitsbestimmungen vor. Die Vertragsparteien verpflichten sich dabei, die mit dem Freihandelsabkommen verfolgten wirtschaftlichen Ziele mit jenen im Bereich des Umweltschutzes und der Arbeitsrechte in Übereinstimmung zu bringen. Die Schweiz überwacht die Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen und nimmt allfällige Probleme bei der Umsetzung systematisch mit ihren Partnerländern auf.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Zur Stärkung nachhaltiger Wertschöpfungsketten fördert die Schweiz die Ausarbeitung internationaler Standards bezüglich verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR). Es wird erwartet, dass Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der Schweiz diese internationalen Standards überall, wo sie tätig sind, einhalten. Im Fokus stehen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Aktionspläne des Bundesrats zu CSR sowie zu Wirtschaft und Menschenrechte dienen zu deren Umsetzung. Zentral sind Sorgfaltsprüfungsverfahren und eine erhöhte Transparenz von Unternehmen. Der Nationale Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fördert die Umsetzung der internationalen Standards und steht bei Konflikten als Dialogplattform zur Verfügung. Rechtlich nicht-verbindliche Standards werden durch gesetzliche Pflichten ergänzt, namentlich im öffentlichen Beschaffungswesen, in der Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange, sowie in der Sorgfaltsprüfung in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit.

Betreffend Integrität und Korruptionsbekämpfung unterstützt die Schweiz die Umsetzung von drei wichtigen Übereinkommen: das OECD-Übereinkommen gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und die Instrumente der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats. Konkret bedeutet dies, dass sie die Durchsetzung der rechtsverbindlichen Regeln dieser Übereinkommen sicherstellt und die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, für die Bekämpfung der Korruption sensibilisiert.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern

Das SECO unterstützt ausgewählte Entwicklungs- und Schwellenländer mit Programmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Es setzt sich unter anderem für bessere Nachhaltigkeitsstandards ein, welche die internationalen Umwelt-, Klima- und Arbeitsabkommen berücksichtigen. Dabei arbeitet es eng mit dem Privatsektor zusammen, was auch dem gegenseitigen Aufbau von Wissen dient. Zudem unterstützt das SECO die Partnerländer mit technischer Hilfe, damit sie den Strukturwandel besser abfedern können.  

Letzte Änderung 19.03.2024

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