OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln

Die OECD-Leitsätze sind die ältesten umfassenden Verhaltensnormen (1976), die Unternehmen einen Rahmen für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) bieten. Sie stellen Empfehlungen der Regierungen der 38 OECD-Mitglieder sowie weiterer Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Jordanien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Mauritius, Peru, Rumänien, Tunesien und Ukraine) an die Unternehmen dar, die von ihrem Hoheitsgebiet aus operieren. Die Leitsätze finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Sie decken alle wichtigen Bereiche der Unternehmensverantwortung ab, darunter Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherinteressen sowie die Offenlegung von Informationen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern.

Die Leitsätze sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Globalisierung. Sie sollten gewährleisten, dass die Aktivitäten multinationaler Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken stehen, die Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und dem jeweiligen Gastland gestärkt, das Klima für ausländische Investitionen verbessert und der Beitrag der multinationalen Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung gesteigert werden. Die Empfehlungen sind für Unternehmen rechtlich nicht verbindend. Die Unterzeichnerstaaten haben sich jedoch verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt zu führen. Dieser fördert die Umsetzung der Empfehlungen und kann bei angeblichen Verstössen gegen die Leitsätze ein informelles Schlichtungsverfahren einleiten.

Die Leitsätze sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen. Es handelt sich um ein Massnahmenpaket, das direkte Investitionen unter OECD-Staaten fördern soll. Das OECD-Investitionskomitee wacht über die Leitsätze und veranstaltet einen regelmässigen Meinungsaustausch.

Aktualisierung der OECD-Leitsätze

Die Leitsätze wurden 2022/2023 punktuell aktualisiert, um die Kohärenz mit anderen seit der letzten Revision 2011 entwickelten Instrumenten (z.B. UNO-Agenda 2030, OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung) sicherzustellen (Medienmitteilung des SECO). Die Schweiz unterstützte aktualisierte Empfehlungen für verantwortungsvolle Unternehmensführung in Schlüsselbereichen wie Klimawandel, biologische Vielfalt, Technologie, Unternehmensintegrität und Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette.

Für eine einheitliche Umsetzung der Leitsätze durch die Nationalen Kontaktpunkte (NKP) wurden zusätzliche Vorgaben bezüglich Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht der NKP gemacht. Zudem war es wichtig, gewisse Verfahrensschritte zur Bearbeitung von Eingaben durch die NKP detaillierter zu regeln.  

An der Aktualisierung waren die institutionellen Interessengruppen der OECD, welche die Interessen von Wirtschaft, Gewerkschaften und NGO vertreten, eng beteiligt. Der Prozess umfasste auch zwei öffentliche Konsultationen, die interessierten Akteuren aus allen Staaten offenstanden.



Letzte Änderung 05.11.2024

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