OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze sind die ältesten umfassenden Verhaltensnormen (1976), die Unternehmen einen Rahmen für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) bieten. Sie stellen Empfehlungen der Regierungen der 38 OECD-Mitglieder sowie weiterer Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Jordanien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Peru, Rumänien, Tunesien und Ukraine) an die Unternehmen dar, die von ihrem Hoheitsgebiet aus operieren. Die Leitsätze finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Sie decken alle wichtigen Bereiche der Unternehmensverantwortung ab, darunter Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherinteressen sowie die Offenlegung von Informationen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern.

Die Leitsätze sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Globalisierung. Sie sollten gewährleisten, dass die Aktivitäten multinationaler Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken stehen, die Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und dem jeweiligen Gastland gestärkt, das Klima für ausländische Investitionen verbessert und der Beitrag der multinationalen Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung gesteigert werden. Die Empfehlungen sind für Unternehmen rechtlich nicht verbindend. Die Unterzeichnerstaaten haben sich jedoch verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt zu führen. Dieser fördert die Umsetzung der Empfehlungen und kann bei angeblichen Verstössen gegen die Leitsätze ein informelles Schlichtungsverfahren einleiten.

Die Leitsätze sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen. Es handelt sich um ein Massnahmenpaket, das direkte Investitionen unter OECD-Staaten fördern soll. Das OECD-Investitionskomitee wacht über die Leitsätze und veranstaltet einen regelmässigen Meinungsaustausch.

Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Zehn Jahre nach der letzten umfassenden Revision im Jahr 2011 sollen die Leitsätze punktuell aktualisiert werden. Ziel ist es, die Kohärenz mit anderen seit der letzten Revision entwickelten Instrumenten (z.B. UNO-Agenda 2030, OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung) sicherzustellen. Die Schweiz unterstützt die Aktualisierung der Leitsätze, welche die neuen Entwicklungen berücksichtigt (v.a. in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen). Zudem sollen die Leitsätze mit Bestimmungen zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien ergänzt werden.

Für eine einheitliche Umsetzung der Leitsätze durch die Nationalen Kontaktpunkte (NKP) sollen zusätzliche Vorgaben bezüglich Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht der NKP gemacht werden. Zudem ist es wichtig, gewisse Verfahrensschritte zur Bearbeitung von Eingaben durch die NKP detaillierter zu regeln. Die Verhandlungen haben im Sommer  2022 begonnen und sollen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Die OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolle Unternehmensführung lädt interessierte Akteure (z.B. Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften sowie Hochschulen und internationale Organisationen) ein, den Entwurf mit Anpassungsvorschlägen an den Leitsätzen zu kommentieren. Die öffentliche Konsultation dauert bis am 10. Februar 2023.



Letzte Änderung 16.01.2023

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