Inhalt der OECD-Leitsätze
Die OECD-Leitsätze sind thematisch in folgende Kapitel unterteilt:
1. Begriffe und Grundsätze
Es werden der Zweck sowie Grundbegriffe der OECD-Leitsätze erläutert,der Anwendungsbereich aufgezeigt und unterstrichen, dass die Leitsätze Empfehlungen der tragenden Regierungen darstellen, somit keinen rechtlich zwingenden Charakter haben. Die multinationalen Unternehmenunterliegen in erster Linie den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen und besonderen Gegebenheiten.
2. Allgemeine Grundsätze
Die Grundpflichten der Unternehmen werden zusammengefasst. Es handelt sich im Wesentlichen um den Beitrag der Unternehmen an eine nachhaltige Entwicklung, die Beachtung der Menschenrechte, die Anwendung von soliden Geschäftspraktiken und die Förderung des lokalen Humankapitals, um eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Unternehmen und der Gesellschaft im entsprechenden Land zu schaffen.
Speziell wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen ihre Geschäftspartner ermutigt sollen, die Anwendung der OECD-Leitsätze ebenfalls in Betracht zu ziehen.
3. Offenlegung von Informationen
Es besteht ein wachsender Informationsbedarf der Öffentlichkeit über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Der Handlungsrahmen der transparenten Unternehmenskommunikation wird in diesem Abschnitt auf der einen Seite im Bereich der Corporate Governance beschrieben, auf der anderen aber auch im Zusammenhang mit sozial- und umweltrelevanten Informationen.
4. Menschenrechte
Das neue Menschenrechtskapitel basiert auf den Prinzipien des UN-Sondergesandten John Ruggie für den Menschenrechtsrat. Es hält fest, dass der Schutz der Menschenrechte Aufgabe der Staaten ist („protect human rights"). Die Unternehmen werden jedoch angehalten, die Menschenrechte zu achten („respect human rights"). Das Kapitel beschreibt die empfohlene Sorgfaltsprüfung („Due Diligence") im Bereich der Menschenrechte, die es den Unternehmen erlauben soll, allfällige negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern oder zu verringern. Die konkrete Ausgestaltung der empfohlenen Sorgfaltsprüfung hängt von der Grösse des Unternehmens und bestimmten Risikofaktoren wie Region und Sektor ab.
5. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
Die OECD-Leitsätze lehnen sich an die durch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) aufgezeigten grundlegenden Arbeitsrechte an. Es werden die Bereiche Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und das diesbezüglich erwartete Verhalten der Unternehmen beschrieben.
6. Umwelt
Den Unternehmen wird die Einführung eines verantwortungsbewussten Umweltmanagementsystems empfohlen, da dies einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann. Bei den aufgezeigten Empfehlungen handelt es sich weitgehend um die Grundsätze und Ziele der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, der Agenda 21 sowie dem entsprechenden ISO-Standard.
7. Bekämpfung der Korruption
Korruption ist eines der grössten Entwicklungshemmnisse. Daher sind Unternehmen aufgefordert, prinzipiell keine Bestechungsgelder oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile in ihre Geschäftsprozesse einzubeziehen und entsprechende Kontrollsysteme einzuführen. Die OECD-Anti-Korruptionskonvention bildet die Grundlage für die Korruptionsbekämpfung.
8. Verbraucherinteressen
Unternehmen sollen faire Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken anwenden, besonders auf die Sicherheit und Qualität der angebotenen Güter oder Dienstleistungen achten und sowohl Verbraucherschutz als auch den Schutz des Persönlichkeitsbereichs einbeziehen.
9. Wissenschaft und Technologie
Soweit dies aus wirtschaftlichen und wettbewerbsfördernden Gründen möglich ist, sind Unternehmen angehalten, Gastländer an den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen möglichst teilnehmen zu lassen und somit den Technologietransfer zu begünstigen. Verbindungen mit lokalen Hochschulen und Forschungsinstitutionen sollen gesucht und möglichst gemeinsame Forschungsprojekten durchgeführt werden.
10. Wettbewerb
Die Aufmerksamkeit der Unternehmen wird auf die Wichtigkeit der Bedeutung der Wettbewerbspolitik für die Gewährleistung gut funktionierender nationaler und internationaler Märkte gelenkt. Gesellschaftliches Wohlergehen und wirtschaftliches Wachstum kann nur erreicht werden indem der Preis der Güter und Dienstleistungen durch den Markt bestimmt wird.
11. Besteuerung
Durch die Steuern leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer. Es wird besonders auf die gute Kooperation mit den zuständigen Behörden hingewiesen, damit diese die Steuerschuld erheben können.