Nachhaltige Entwicklung

Als Teil einer kohärenten Aussenpolitik ist die nachhaltige Entwicklung ein wichtiger Aspekt in Freihandelsabkommen. Ziel ist es, Abkommen zu verhandeln, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz und in den Partnerländern vereinbar sind, einen nachhaltigen Handel fördern und Umwelt- und Sozialdumping verhindern.

Im Rahmen einer kohärenten Wirtschaftspolitik strebt die Schweiz den Abschluss von Freihandelsabkommen (FHA) an, die ein nachhaltiges Wachstum sowohl in der Schweiz als auch in den Partnerländern ermöglichen. Deshalb setzt sich die Schweiz dafür ein, dass bei jeder neuen Verhandlung über FHA sowie bei der Modernisierung bestehender FHA spezifische Bestimmungen über handelsbezogene Sozial- und Umweltaspekte aufgenommen werden.

Diese Bestimmungen gelten für alle in einem FHA abgedeckten Sektoren, einschliesslich der Agrar- und Lebensmittelproduktion, und spiegeln die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung wider. Sie legen einen gemeinsamen Bezugsrahmen fest, zu dessen Einhaltung sich die Vertragsparteien in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen verpflichten, so dass die wirtschaftlichen Ziele der FHA mit den Zielen der Vertragsparteien in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte in Einklang stehen.

Das erste Modellkapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in FHA wurde 2010 von der Schweiz und ihren EFTA-Partnern entwickelt. Zwischen 2017 und 2020 wurde eine Überarbeitung des Modellkapitels vorgenommen. Verschiedene neue Bestimmungen wurden integriert. Ausserdem wird die Durchsetzung durch die Einführung eines verstärkten Streitbeilegungsmechanismus verstärkt.

Seit 2010 integrieren die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten systematisch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung in ihre FHA. Ein entsprechendes Kapitel wurde in die FHA der EFTA mit Montenegro (2011 unterzeichnet), Bosnien und Herzegowina (2013), den zentralamerikanischen Staaten (2013), Georgien (2016), den Philippinen (2016), Ecuador (2018), Indonesien (2018) und Mercosur (in der Substanz abgeschlossen, aber noch nicht unterzeichnet) aufgenommen. Das FHA zwischen der EFTA und Hongkong-China (2011) und das bilaterale FHA zwischen der Schweiz und China (2013) enthalten Kapitel zu Handel und Umwelt, während parallel Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen abgeschlossen wurden. Ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wurde auch im Rahmen der umfassenden Modernisierung des FHA mit der Türkei (2018) sowie in den bestehenden FHA mit Albanien (2015) und Serbien (2015) aufgenommen.

Mit welchen Partnern haben wir ein FHA mit Nachhaltigkeitsbestimmungen? 

legende_karte_nachhaltigkeit_de

Für die Überwachung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen sind direkt die gemischten Ausschüsse der FHA zuständig, die sich regelmässig treffen. Ausführliche Informationen dazu finden
Sie auf folgender Seite: Überwachung der Umsetzung.

Fachkontakt
Letzte Änderung 21.12.2022

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/nachhaltigkeit.html