Überwachung der Umsetzung

Die Schweiz unternimmt zusammen mit den anderen EFTA-Staaten bedeutende Anstrengungen, um die Umsetzung der Bestimmungen ihrer Freihandelsabkommen (FHA) zu überwachen. Das wichtigste Gremium für diese Überwachungstätigkeit ist der Gemischte Ausschuss, der im Rahmen jedes FHA eingesetzt wird. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertreter/innen der EFTA-Mitgliedstaaten und des Partnerlandes zusammen und tagt in regelmässigen Abständen. Bei diesen Treffen können Fragen im Zusammenhang mit dem jeweiligen FHA erörtert werden, wie etwa Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Bestimmungen des jeweiligen Abkommens oder Vorschläge zur Überarbeitung oder Weiterentwicklung des Abkommens.

Umsetzung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung

Für Freihandelspartner, mit welchen ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ausgehandelt wurde, wird im Rahmen des Treffens des Gemischten Ausschusses die Umsetzung der Bestimmungen dieses Kapitels diskutiert. Um diesen Austausch vorzubereiten und zu unterstützen sammelt und analysiert die EFTA laufend Informationen über die Entwicklungen und mögliche Umsetzungsprobleme im Partnerland während des Berichtszeitraums und erstellt aktuelle Länderprofile für diese Partner. Dabei stützt sie sich auf öffentlich zugängliche Informationsquellen sowie auf spezifische Beiträge, die von Expert/innen in den Mitgliedstaaten, den Botschaften im Partnerland, den EFTA-Beratungsgremien und nationalen Interessengruppen sowie der Zivilgesellschaft in den EFTA-Staaten eingeholt werden.

Einbezug der Zivilgesellschaft

Um Informationen zu möglichen Umsetzungsproblemen in Abkommen - inklusive dem Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung - zu erhalten, wird die Öffentlichkeit ermutigt, jederzeit relevante Informationen mitzuteilen, unter anderem über die Websites des SECO und der EFTA. In der Schweiz kann die Zivilgesellschaft relevante Informationen auch in verschiedenen Foren ans SECO weitergegeben, wie z.B. in der Kommission für Wirtschaftspolitik des WBF oder im Rahmen der Verbindungsgruppe Aussenwirtschaft–NGO/NGO-Roundtable, einem offenen Forum für alle interessierten Akteure.

Die gesammelten Informationen sollen zu einer substanziellen Diskussion an der Sitzung des Gemischten Ausschusses beitragen, auf deren Grundlage die EFTA-Staaten anschliessend allfällige notwendige Folgemassnahmen definieren. Eine Zusammenfassung der Bemühungen der Schweiz und der EFTA, die Umsetzung der TSD-Bestimmungen in ihren FHA zu überwachen, finden Sie auf der Webseite der EFTA: Trade and Sustainable Development in EFTA’s FTAs | European Free Trade Association

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Letzte Änderung 13.02.2024

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