Nachhaltige Entwicklung

Im Rahmen einer kohärenten Aussenwirtschaftspolitik strebt die Schweiz den Abschluss von FHA an, die für die Schweiz wie auch für ihre Partnerländer nachhaltige Wachstumsperspektiven bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt sich die Schweiz bei der Verhandlung neuer und der Revision bestehender FHA jeweils für die Aufnahme von spezifischen Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein. Diese Bestimmungen verweisen auf die Verpflichtungen der Vertragsparteien gemäss den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG). Sie legen einen gemeinsamen Referenzrahmen fest und die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen Referenzrahmen in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen so einzuhalten, dass die mit den FHA verfolgten wirtschaftlichen Ziele mit den Zielen der Vertragsparteien im Bereich des Umweltschutzes und der Arbeitsrechte übereinstimmen.

Die Klauseln umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und effektiven Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkommen und der von den Vertragsparteien ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Die Schweiz und ihre EFTA-Partner haben 2019 das Modellkapitel zur Nachhaltigkeit überarbeitet. Es wurden neue Bestimmungen zu den Themen nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen, Handel und Biodiversität, Handel und Klimawandel, inklusiver Handel sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) entwickelt. Der Ansatz für die Streitregelung wurde zudem gestärkt. Der neue Wortlaut sieht für die Vertragsparteien die Möglichkeit vor, zur Lösung von Problemen, für die im Rahmen von herkömmlichen Konsultationen keine Einigung erzielt wurde, an ein unabhängiges Expertenpanel zu gelangen.

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Letzte Änderung 15.11.2022

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