Geistige Eigentumsrechte

Die EFTA-Freihandelsabkommen sehen Standards für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum vor, einschliesslich Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte. Ein angemessener und durchsetzbarer Schutz des geistigen Eigentums ist ein zentrales Interesse der Schweiz und ihrer innovationsgetriebenen Wirtschaft. Die Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums bauen auf den Grundsätzen des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) auf.

Als innovatives Land ist die Schweiz auf einen angemessenen Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Der Ausbau des Freihandels bedingt daher auch einen verbesserten Schutz der Immaterialgüterrechte an den ausgetauschten Produkten und Dienstleistungen. In den letzten Jahren hat der Schutz von Rechten an geistigem Eigentum im globalen Handelsverkehr weiter an Bedeutung gewonnen.

Rund 80% der Schweizer Exporte stützen sich in der einen oder anderen Form auf Rechte an geistigem Eigentum. Der Patentschutz ist beispielsweise wichtig für die Sektoren Pharma und Chemie sowie die Maschinenindustrie. Branchen wie die Nahrungsmittel- oder die Uhrenindustrie wiederum sind auf einen guten Schutz ihrer Marken angewiesen. Generell decken die Freihandelsabkommen der EFTA alle Immaterialgüterrechte ab, insbesondere Patente, Testdatenschutz, Designs, Urheberrechte, Marken, Herkunftsangaben und den Schutz der «Swissness» und geografische Angaben.

Der Abkommenstext baut auf internationalen Standards auf und schafft mittels transparenter und berechenbarer Regeln Rechtssicherheit für die Rechteinhaber. Das Kapitel zu den Rechten am geistigen Eigentum enthält auch einen Teil über deren Durchsetzung, wie zum Beispiel Grenzmassnahmen. Die Bestimmungen über Immaterialgüterrechte unterliegen dem Streitbeilegungsmechanismus des Freihandelsabkommens. Weitere Informationen zum geistigen Eigentum in der Schweiz finden Sie hier.

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Letzte Änderung 10.09.2020

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