Die EFTA-Freihandelsabkommen sehen Standards für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum vor, einschliesslich Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte. Ein angemessener und durchsetzbarer Schutz des geistigen Eigentums ist ein zentrales Interesse der Schweiz und ihrer innovationsgetriebenen Wirtschaft. Die Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums bauen auf den Grundsätzen des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) auf.
Als innovatives Land ist die Schweiz auf einen angemessenen Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Der Ausbau des Freihandels bedingt daher auch einen verbesserten Schutz der Immaterialgüterrechte an den ausgetauschten Produkten und Dienstleistungen. In den letzten Jahren hat der Schutz von Rechten an geistigem Eigentum im globalen Handelsverkehr weiter an Bedeutung gewonnen.
Rund 80% der Schweizer Exporte stützen sich in der einen oder anderen Form auf Rechte an geistigem Eigentum. Der Patentschutz ist beispielsweise wichtig für die Sektoren Pharma und Chemie sowie die Maschinenindustrie. Branchen wie die Nahrungsmittel- oder die Uhrenindustrie wiederum sind auf einen guten Schutz ihrer Marken angewiesen. Generell decken die Freihandelsabkommen der EFTA alle Immaterialgüterrechte ab, insbesondere Patente, Testdatenschutz, Designs, Urheberrechte, Marken, Herkunftsangaben und den Schutz der «Swissness» und geografische Angaben.
Der Abkommenstext baut auf internationalen Standards auf und schafft mittels transparenter und berechenbarer Regeln Rechtssicherheit für die Rechteinhaber. Das Kapitel zu den Rechten am geistigen Eigentum enthält auch einen Teil über deren Durchsetzung, wie zum Beispiel Grenzmassnahmen. Die Bestimmungen über Immaterialgüterrechte unterliegen dem Streitbeilegungsmechanismus des Freihandelsabkommens. Weitere Informationen zum geistigen Eigentum in der Schweiz finden Sie hier.
FAQ Geistige Eigentumsrechte
Das Kapitel über geistiges Eigentum baut auf bestehenden Staatsverträgen auf, insbesondere auf dem TRIPS-Übereinkommen. Es klärt gewisse darin enthaltene Bestimmungen und präzisiert Punkte, die in multilateralen Abkommen nicht vollständig geregelt sind. Zudem kann es weitere Anliegen der Vertragsparteien aufnehmen. Schliesslich kann im Rahmen des Freihandelsabkommens die Rechtslage der Vertragsstaaten genauer, und daher für die Akteure der Wirtschaft vollständiger und verständlicher, wiedergegeben werden als in multilateralen Abkommen.
Somit bietet das Freihandelsabkommen den Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum grössere Rechtssicherheit und fördert infolgedessen Handel und Investitionen zwischen den Partnerländern. Zum umfassenderen Rechtsrahmen, den das Freihandelsabkommen schafft, gehören auch die Bestimmungen über die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum, die detaillierter gestaltet werden, als dies in multilateralen Abkommen der Fall ist, wie zum Beispiel im Fall von Grenzmassnahmen.
Schliesslich bietet die Unterstellung des Kapitels über das geistige Eigentum unter den Streitbeilegungsmechanismus des Freihandelsabkommens einen zusätzlichen Weg, um garantierte Rechte durchzusetzen und Problemfälle über den bilateralen Weg rascher zu lösen.
Darüber hinaus dienen mit dem Freihandelsabkommen geschaffene Institutionen wie der Gemischte Ausschuss als zusätzliche Plattform, um Probleme und Herausforderungen im Bereich geistiges Eigentum aufzunehmen und die Zusammenarbeit der Partnerländer zu fördern.
Eine Marke ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet. In der Schweiz können Marken im Sinne des Gesetzes sämtliche Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen: Wörter, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen, bildliche Darstellungen (z.B. Logos), dreidimensionale Formen, Slogans, Kombinationen dieser Elemente oder auch akustische Marken bestehend aus kurzen Melodien. In den FHA will die Schweiz sicherstellen, dass die Vertragsparteien die gleiche Definition verwenden und einen angemessenen und wirksamen Markenschutz garantieren. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie dabei notorisch bekannten und berühmten Marken, die auch ausserhalb der Schweiz ein Begriff sind und bei denen es daher leichter zu Missbräuchen kommen kann (free-riding). Die Schweiz will diese Marken schützen, auch wenn sie in den Partnerländern nicht eingetragen sind, oder dafür sorgen, dass der Schutz über die Produkte und Dienstleistungen hinausgeht, für die diese Marken eingetragen sind. Die Marken vieler für die Qualität ihrer Produkte bekannter Schweizer Unternehmen, u.a. im Nahrungsmittelbereich oder im hochwertigen Produktsegment, aber auch von Unternehmen, die renommierte Dienstleistungen erbringen, sind international bekannt und sind somit dank FHA besser geschützt. Die FHA enthalten auch Bestimmungen zur Durchsetzung der Markenrechte. Dazu gehören u.a. Zollmassnahmen wie die Beschlagnahmung von Waren an der Grenze. Entsprechende Massnahmen sind wichtig, insbesondere für Produkte, die häufig gefälscht werden, wie beispielsweise Uhren.
Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung Es gewährt in der Regel ein ausschliessliches Nutzungsrecht während 20 Jahren. Für die Patentierung einer Erfindung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Erfindung neu sein, sie muss erfinderisch sein und sie muss auch gewerblich anwendbar sein.
In der Schweiz sind momentan über 130 000 Patente in Kraft. Die Schweiz belegt damit weltweit den Spitzenplatz bei der Anzahl Patente pro Kopf der Bevölkerung. Patente stellen einen wichtigen innovationsfördernden Anreiz dar, denn Schweizer Unternehmen, die in Innovationen investieren, können damit ihre Erfindungen schützen. Der Patentschutz ist daher wichtig für zahlreiche Schweizer Branchen, namentlich für die Maschinenindustrie, die Chemie- und Pharmabranche, aber auch für die Uhrenindustrie und den Präzisionsinstrumentesektor.
Da der Schutz von Innovationen und Patenten für die Schweizer Wirtschaft sehr wichtig ist, soll mit der Aufnahme von Bestimmungen zu Patenten in den FHA ein angemessener Schutz in den Ländern garantiert werden, mit denen die Schweiz Handel treibt. So legen die entsprechenden Bestimmungen in den FHA beispielsweise Voraussetzungen für die Patentierbarkeit fest und sehen gewisse Ausnahmen von der Patentierbarkeit vor. Dies sorgt für ausreichende Rechtsklarheit im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Erfindungen in den verschiedenen Vertragsparteien. Gleichzeitig schaffen diese Bestimmungen zu den Patenten günstige Rahmenbedingungen für den Handel, für Investitionen und Innovationen und sie fördern auch den Informationsaustausch. Im Gesundheitssektor ist der angemessene Schutz von Erfindungen zudem entscheidend für die Entwicklung neuer Medikamente und zur Förderung der Optimierung der Technologien.
Die FHA enthalten auch Bestimmungen zur Durchsetzung der Patentrechte und sehen u.a. Zollmassnahmen vor.
Geografische Angaben (GA) dienen als Bezeichnung für Produkte, die ihre Qualität oder ihre Eigenschaften ihrer geografischen Herkunft verdanken. Die entsprechenden Produkte werden gemäss lokalen oder traditionellen Herstellungsmethoden gefertigt. Beispiele für Schweizer Bezeichnungen sind: St. Galler Kalbsbratwurst, Tête de Moine, Gruyère, Schweizer Schokolade oder auch Weinbezeichnungen.
GA fördern den Handel mit lokalen und regionalen Spezialitäten und sind somit sinnvoll für die Förderung einer nachhaltigen regionalen Wirtschaft. Sie steigern die Attraktivität von Spezialitäten sowie von Qualitätsprodukten, auch auf den internationalen Märkten, sowohl für die Schweiz als auch für ihre Partnerländer.
Die Schweiz will in den FHA einen angemessenen Schutz von GA garantieren, insbesondere mithilfe eines hohen Schutzniveaus nicht nur für die Bezeichnungen von Weinen und Spirituosen, wie dies das WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) tut, sondern auch für andere Produkte, wie Käse oder weitere Nahrungsmittel oder auch nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse.
Die Schweiz will in ihren FHA auch den Schutz von Herkunftsangaben garantieren, wie «Swiss», «Switzerland» oder Namen von Kantonen und Regionen oder des Schweizer Kreuzes. Somit sieht sie Bestimmungen vor, die sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Angaben auf Produkten oder Dienstleistungen nicht fälschlicherweise annehmen, dass diese aus der Schweiz stammen. Die FHA tragen somit auch dazu bei, die Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten und ‑dienstleistungen auf den internationalen Märkten langfristig zu bewahren.
Die FHA sehen auch Bestimmungen zur Durchsetzung dieser Rechte vor, einschliesslich Zollmassnahmen.
Letzte Änderung 10.09.2020