Die FHA der Schweiz regeln die Grundsätze und Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens und enthalten Verpflichtungen bezüglich des Zugangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der Parteien. Sie verbessern insbesondere die Rechtssicherheit und die Transparenz. Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Nichtdiskriminierung sollen die Exportchancen und die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs gestärkt und dem Risiko einer allfälligen Diskriminierung der Schweizer Anbieter gegenüber den Anbietern anderer Handelspartner entgegengewirkt werden. Die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen bauen auf dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) von 2012 auf.
FAQ Öffentliches Beschaffungswesen
Die Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens dehnen den Geltungsbereich der anerkannten internationalen Bestimmungen auf Partner aus, die nicht Mitglieder des GPA sind. Die Parteien verfolgen das Ziel, die internationale Governance des öffentlichen Beschaffungswesens zu verstärken und den reziproken Zugang zu den Waren- und Dienstleistungsmärkten zu fördern. Diese Bestimmungen gewähren den Schweizer Anbietern einen gleichwertigen Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten wie ihren Konkurrenten und reduzieren bzw. beseitigen damit potenzielle Diskriminierungen in diesem Bereich. Die Verbesserung der öffentlichen Beschaffungssysteme trägt zur Realisierung des wirtschaftlichen Ziels einer sparsamen Verwendung der öffentlichen Mittel bei.
Letzte Änderung 10.09.2020