Die Bestimmungen über den Warenverkehr regeln die Zollzugeständnisse (Zollreduktion oder Zollabbau), die die Vertragsparteien einander gewähren. Dies ermöglicht einerseits einen besseren Marktzugang für Schweizer Exportprodukte und erleichtert andererseits die Einfuhr von Gütern.
Industrieprodukte
Die FHA der Schweiz zielen auf eine möglichst weitgehende Beseitigung der Zölle für alle Industrieprodukte, einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte ab – sowohl auf Import- wie auch auf Exportseite.
Landwirtschaftliche Produkte
Die FHA der Schweiz unterscheiden zwischen Basisagrarprodukten (basic agricultural products, BAPs) und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (processed agricultural products, PAPs). In diesen beiden Bereichen wird eine gezielte Liberalisierung angestrebt, welche mit den Zielen der Schweizer Landwirtschaftspolitik vereinbar ist. Die von der Schweiz gewährten Konzessionen betreffen in Bezug auf BAPs insbesondere Zollreduktionen für nicht sensible Produkte (z.B. tropische Früchte) und Importe innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente (z.B. Fleisch oder Früchte/Gemüse). Bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten gewährt die Schweiz grundsätzlich Konzessionen, die dem sog. «Industrieschutz» entsprechen. (Weitere Informationen zu den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte finden Sie hier). Die Schweiz hat auch Exportinteressen bei den Agrarprodukten. So setzt sie sich insbesondere für einen besseren Zugang auf ausländischen Märkten für Landwirtschaftsprodukte wie Käse und Milchprodukte sowie für Nahrungsmittelzubereitungen wie Energydrinks, Schokolade und Kaffee ein.
FAQ Warenverkehr
Zentraler Bestandteil von FHA ist die gegenseitige Gewährung von Zollpräfe-renzen – also einem vollständigen oder teilweisen Abbau, bzw. einer Reduk-tion von Zöllen zugunsten der jeweiligen Vertragspartei. Diese Präferenzzölle sind tiefer als die regulären Einfuhrzölle und Unternehmen können somit von Einsparungen profitieren. Ausserdem verbessern die Bestimmungen über den Warenverkehr die Rechtssicherheit und die Transparenz auf den aus-ländischen Märkten für Schweizer Unternehmen.
Die Zollkonzessionen sind in den relevanten Abkommenstexten und Anhängen der FHA vereinbart. Die Abkommenstexte der EFTA-FHA finden Sie hier und den bilateralen FHA hier. Die Zollkonzessionen der FHA-Partner können benutzerfreundlich in der Zolldatenbank von Switzerland Global Enterprise abgefragt werden.
Die Zollpräferenzen der FHA können auf Güter, welche die im FHA abgedeckt sind und die darin vorgesehenen Ursprungsregeln erfüllen, angewendet werden. Weitere Informationen zu den Ursprungsregeln finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung .
Wo Unternehmen von einem FHA profitieren können, tun sie das mehrheitlich. Die Nutzung der Zollpräferenzen der FHA erfolgt durch die Berechnung der Nutzungsrate. Diese misst den Anteil der tatsächlich über das FHA eingeführten Importe, gemessen an all den Gütern, die potenziell unter dem FHA günstiger hätten importiert werden können (ohnehin zollfreie sowie anderswie zollbegünstigte Waren wurden in diese Berechnung nicht einbezogen).
Das SECO hat eine umfassende Datenanalyse in Auftrag gegeben. Sie zeigt, in welchem Umfang Schweizer Firmen die Freihandelsabkommen der Schweiz in Anspruch nehmen, um Zölle zu sparen.
Nein, in den FHA wird eine möglichst weitgehende Beseitigung der Zölle für alle Industrieprodukte, bei den Agrarprodukten jedoch eine gezielte Liberalisierung angestrebt. Die Zollpräferenzen, die die Vertragsparteien einander gewähren, ergeben sich aus den Verhandlungen mit den Freihandelspartnern, variieren somit von einem FHA zum anderen und berücksichtigen die beiderseitigen Sensitivitäten.
Als hochentwickelte Volkswirtschaft mit kleinem Binnenmarkt ist die Schweiz stark in die internationalen Wertschöpfungsketten eingebunden und sowohl im Import als auch im Export auf ausländische Märkte angewiesen. Die Zollpräferenzen in FHA erleichtern den Import von Gütern. Dies verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und entlastet die Konsumentinnen und Konsumenten. Die FHA, die keinen grenzen- und schrankenlosen Handel vorsehen, haben jedoch keine Auswirkungen auf die geltenden Schweizer Produktestandards.
Letzte Änderung 19.10.2020