Warenverkehr

Die Bestimmungen über den Warenverkehr regeln die Zollzugeständnisse (Zollreduktion oder Zollabbau), die die Vertragsparteien einander gewähren. Dies ermöglicht einerseits einen besseren Marktzugang für Schweizer Exportprodukte und erleichtert andererseits die Einfuhr von Gütern.

Industrieprodukte

Die FHA der Schweiz zielen auf eine möglichst weitgehende Beseitigung der Zölle für alle Industrieprodukte, einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte ab – sowohl auf Import- wie auch auf Exportseite.

Landwirtschaftliche Produkte

Die FHA der Schweiz unterscheiden zwischen Basisagrarprodukten (basic agricultural products, BAPs) und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (processed agricultural products, PAPs). In diesen beiden Bereichen wird eine gezielte Liberalisierung angestrebt, welche mit den Zielen der Schweizer Landwirtschaftspolitik vereinbar ist. Die von der Schweiz gewährten Konzessionen betreffen in Bezug auf BAPs insbesondere Zollreduktionen für nicht sensible Produkte (z.B. tropische Früchte) und Importe innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente (z.B. Fleisch oder Früchte/Gemüse). Bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten gewährt die Schweiz grundsätzlich Konzessionen, die dem sog. «Industrieschutz» entsprechen. (Weitere Informationen zu den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte finden Sie hier). Die Schweiz hat auch Exportinteressen bei den Agrarprodukten. So setzt sie sich insbesondere für einen besseren Zugang auf ausländischen Märkten für Landwirtschaftsprodukte wie Käse und Milchprodukte sowie für Nahrungsmittelzubereitungen wie Energydrinks, Schokolade und Kaffee ein.

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Letzte Änderung 19.10.2020

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