Handelspolitische Schutzmassnahmen

Handelspolitische Schutzmassnahmen in Form von Zollerhöhungen dürfen vorübergehend zum Schutz der eigenen Wirtschaft ergriffen werden, wenn einem einheimischen Wirtschaftszweig ein ernsthafter Schaden droht. Solche Massnahmen sind beispielsweise anwendbar, wenn die Subventionen einer Partei den Handel übermässig beeinträchtigen, wenn Unternehmen in einem anderen Land mit Dumping-Preisen in den Markt der anderen Partei eintritt oder wenn die ausgehandelten Zollpräferenzen einheimische Wirtschaftszweige schädigen. Die Bestimmungen in den FHA basieren weitgehend auf dem WTO-Recht. Zusätzlich enthalten sie auf das bilaterale Verhältnis zugeschnittene Konsultations- und Informationspflichten.

Schutzmassnahmen treffen die Exportwirtschaft oft unerwartet. So können sie die Rechtssicherheit in den gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen untergraben, und dies zu Unrecht, wenn sie aus protektionistischen Motiven ergriffen werden. Die Schweiz strebt in ihren Verhandlungen über FHA den gegenseitigen Ausschluss von Anti-Dumping Massnahmen an. Zusätzlich ist die Schweiz bestrebt, einander nach Möglichkeit von WTO-Schutzmassnahmen auszunehmen, soweit deren Importe keinen ernsthaften Schaden verursachen. Dies gelingt allerdings nicht immer, da viele Länder in diesen Fragen keine Zugeständnisse machen wollen.

FAQ Handelspolitische Schutzmassnahmen

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Letzte Änderung 10.09.2020

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