Die Bestimmungen über den Dienstleistungshandel bauen auf dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO auf, gehen aber in wichtigen Bereichen über dieses hinaus. Ziel ist, im Rahmen der FHA bessere Bedingungen für Schweizer Dienstleistungsexporteure zu erreichen und mögliche Diskriminierungen gegenüber Dienstleistungserbringern aus anderen Ländern zu verhindern.
Die FHA decken grundsätzlich alle Dienstleistungssektoren und Erbringungsarten von Dienstleistungen ab. Die allgemeinen Regeln im Dienstleistungskapitel werden durch spezifische Anhänge (z.B. zu Finanzdienstleistungen) ergänzt, in denen spezifische Regeln und Verpflichtungen für den jeweiligen Sektor festgehalten sind. Ausserdem beinhalten die Abkommen Verpflichtungslisten der beiden Partner. In den Verpflichtungslisten ist festgehalten, für welche Dienstleistungssektoren und für welche Erbringungsart die Dienstleistungserbringer des Handelspartners Zugang zum eigenen Markt erhalten (Marktzugang) bzw. nicht gegenüber den eigenen Dienstleistungserbringern diskriminiert werden dürfen (Inländerbehandlung). Hier finden Sie weitere Informationen zum Dienstleistungshandel und die Dienstleistungsbestimmungen der Freihandelsabkommen der Schweiz.
FAQ Handel und Dienstleistungen
Der Handel mit Dienstleistungen umfasst zahlreiche Branchen, darunter die freien Berufe (Ärzte, Anwälte und andere Rechtsdienstleistungen, Architekten, Ingenieure), Unternehmensdienstleistungen (wie Marketing, Werbung oder Beratung), Post und Telekommunikation, Handel und Maklerdienste, Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen, Börsen und Wertschriften), Tourismus (Hotels, Restaurants, Fremdenführer), Transport und Logistik, Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Bau, Energie und Umwelt sowie andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Transformation von Industrie-, Agrar- und Bergbauprodukten.
Die Schweiz möchte ihren Dienstleistungsexporteuren mehr Rechtssicherheit und einen besseren Zugang zu den ausländischen Märkten garantieren. Ausserdem sollen potentielle Diskriminierungen gegenüber Dienstleistungserbringern anderer Länder verhindert werden.
In Freihandelsabkommen decken wir alle Erbringungsarten von Dienstleistungen ab. Darunter fallen die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, die Dienstleistungserbringung durch geschäftliche Niederlassung sowie durch natürliche Personen.
Letzte Änderung 10.09.2020