Investitionen

Im Bereich Investitionen wird geregelt, dass die Investoren einer Vertragspartei das Recht haben, ein Unternehmen in der anderen Vertragspartei zu gründen oder zu übernehmen, und zwar grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wie inländische Investoren. Die entsprechenden Verpflichtungen für die Dienstleistungssektoren finden sich unter der Erbringungsart «gewerbliche Niederlassung» des Kapitels Dienstleistungshandel. Der Investitionsschutz wird grundsätzlich in den bilateralen Investitionsschutzabkommen geregelt und nicht in den FHA.

International tätige Investoren sind für ihre oft sehr langfristigen Investitionen auf möglichst stabile, sichere und vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen. Bei Investitionsentscheiden berücksichtigen Unternehmen neben Marktgrösse, Infrastruktur etc. auch die durch völkerrechtliche Verträge (Investitionsschutzabkommen, FHA, Doppelbesteuerungsabkommen) gewährte zusätzliche Rechtsicherheit. Handel und Investitionen sind eng miteinander verknüpft. Tiefere Zölle in einem Freihandelspartnerstaat erhöhen auch die Attraktivität der Schweiz als Investitionsstandort. Im Rahmen der globalen Wertschöpfungsketten und der Wettbewerbsfähigkeit ist es für Schweizer Unternehmen aber auch von Interesse, in anderen Staaten (zumindest Teile ihrer Produktion) produzieren zu können. Für die Schweiz sind somit neben günstigen Rahmenbedingungen für den Handel auch solche für Investitionen von grossem Interesse. Die Schweiz gehört weltweit zu den zehn Staaten mit den grössten Beständen an Direktinvestitionen im Ausland (Daten IWF/Coordinated Direct Investment Survey). Schweizerisch beherrschte Tochtergesellschaften beschäftigen im Ausland über 2 Mio. Personen (Daten SNB/Direktinvestitionen). Gleichzeitig gehört die Schweiz zu den zehn grössten Empfängern von Auslanddirektinvestitionen (Daten IWF/CDIS). Ausländische Unternehmen beschäftigen in der Schweiz über 1 Mio. Personen (Daten BFS/Statistik der Unternehmensgruppen STAGRE).

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Letzte Änderung 19.10.2020

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