Wettbewerb

Die Wettbewerbsregeln in FHA der Schweiz bzw. der EFTA-Staaten sollen sicherstellen, dass die Handelsliberalisierung im Rahmen des FHAs nicht im Gegenzug durch wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Unternehmen beeinträchtigt, eingeschränkt oder verzerrt wird. Demnach sind Marktabschottungen durch Absprachen zwischen Unternehmen (etwa hinsichtlich der Preise, auf den Markt gebrachten Mengen oder der Marktgebiete) oder durch missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen mit den Freihandelsabkommen nicht vereinbar. Diese Regeln gelten auch für öffentliche Unternehmen.

Die Durchsetzung dieser Grundsätze obliegt den nationalen Wettbewerbsbehörden, wobei in FHA auch Regeln hinsichtlich der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Wettbewerbsbehörden vereinbart werden können. Falls wettbewerbswidriges Verhalten den Handel zwischen den Parteien beeinträchtigt, kann jede Partei Konsultationen verlangen. Im Falle anhaltender Beeinträchtigungen kann die jeweils betroffene Partei geeignete Massnahmen ergreifen. Diese müssen verhältnismässig sein und das Funktionieren des FHA so wenig wie möglich beeinträchtigen.

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Letzte Änderung 10.09.2020

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