Der gemischte Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der EFTA-Staaten und des Vertragspartners zusammen und findet in der Regel alle zwei Jahre oder bei Bedarf statt. Während eines solchen Treffens können sämtliche Fragen im Rahmen des FHA diskutiert werden, so zum Beispiel die Anpassung von Bestimmungen in verschiedenen oben genannten Bereichen sowie auch allfällige Schwierigkeiten bei deren Umsetzung. Um seine Arbeit zu erleichtern, kann ein gemischter Ausschuss Unterausschüsse einsetzen. Im Aussenwirtschaftsbericht wird jeweils über die formellen und informellen Beschlüsse der gemischten Ausschüsse Bericht erstattet.
FAQ Gemischter Ausschuss
Die FHA geben den gemischten Ausschüssen die Kompetenz, die Durchführung des jeweiligen Abkommens zu beaufsichtigen, die Möglichkeit weiterer Beseitigungen von Handelshemmnissen und anderer einschränkender Massnahmen zu prüfen und die weitere Entwicklung des Abkommens zu verfolgen. Die gemischten Ausschüsse können Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen und deren Arbeit überprüfen. Zudem werden Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung des Abkommens zunächst in Konsultationen im Rahmen der gemischten Ausschüsse diskutiert. Schliesslich beschliessen die gemischten Ausschüsse auch über Änderungen der Anhänge und Anlagen. Jeder Beschluss eines gemischten Ausschusses muss unabhängig von den Bestimmungen des Abkommens gemäss schweizerischem Recht geprüft werden, um die innerstaatliche Abschlusskompetenz zu ermitteln. Handelt es sich um Beschlüsse von beschränkter Tragweite, ist der Bundesrates zuständig. Bei weitereichenden Auswirkungen muss die Bundesversammlung dem Beschluss eines gemischten Ausschusses zustimmen.
Nach dem Treffen des Gemischten Ausschusses werden auf der Webseite der EFTA ein Bericht über die Diskussionen und Resultate sowie allfällige Beschlüsse des Gemischten Ausschusses veröffentlicht. Zudem werden die wichtigsten Ergebnisse im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts des Bundes thematisiert.
An den Treffen der gemischten Ausschüsse nehmen die dafür delegierten Personen der Parteien teil. In der Schweiz richtet sich dies nach den Richtlinien über die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen vom 7. Dezember 2012. Teil der Delegationen sind in der Regel die jeweiligen Expertinnen und Experten der Parteien in den Fachgebieten, die an dem Treffen traktandiert sind.
Letzte Änderung 07.09.2022