Gemischte Ausschüsse

Der gemischte Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der EFTA-Staaten und des Vertragspartners zusammen und findet in der Regel alle zwei Jahre oder bei Bedarf statt. Während eines solchen Treffens können sämtliche Fragen im Rahmen des FHA diskutiert werden, so zum Beispiel die Anpassung von Bestimmungen in verschiedenen oben genannten Bereichen sowie auch allfällige Schwierigkeiten bei deren Umsetzung. Um seine Arbeit zu erleichtern, kann ein gemischter Ausschuss Unterausschüsse einsetzen. Im Aussenwirtschaftsbericht wird jeweils über die formellen und informellen Beschlüsse der gemischten Ausschüsse Bericht erstattet.

FAQ Gemischter Ausschuss

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Letzte Änderung 07.09.2022

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