Streitbeilegung

Das Kapitel über die Streitbeilegung sieht ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten über die korrekte Auslegung oder Anwendung des Abkommens vor. Die im Rahmen der EFTA abgeschlossenen FHA sehen vor, dass Differenzen zwischen den Parteien nach Möglichkeit im Rahmen von Konsultationen gelöst werden sollten. Die entsprechenden FHA sehen darüber hinaus ein Schiedsverfahren vor für Fälle, in denen diplomatische Mittel nicht zur Beilegung eines Streitfalls führen. Ein solches Schiedsgericht wird für jeden Einzelfall geschaffen und besteht aus drei erfahrenen Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern. Das Schiedsgericht beurteilt die Vereinbarkeit der umstrittenen Massnahme mit dem FHA verbindlich und abschliessend.

FAQ Streitbeilegung

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Letzte Änderung 10.09.2020

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