Modellkapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung

Das erste Modellkapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in FHA wurde 2010 von der Schweiz und ihren EFTA-Partnern entwickelt. Zwischen 2017 und 2020 wurde das Modellkapitels überarbeitet.

Folgendes sind die Hauptelemente des überarbeiteten Modellkapitels:

Allgemeine Grundsätze

Die Vertragsparteien bekräftigen den Grundsatz, dass wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz voneinander abhängige Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung sind. Sie verpflichten sich, den internationalen Handel in einer Weise zu fördern, die für alle vorteilhaft ist.

Die wichtigsten internationalen Instrumente zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte werden bekräftigt, unter anderem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Das Kapitel erkennt das Recht der Vertragsparteien an, ihre eigenen Umwelt- und Arbeitsschutzniveaus festzulegen, wobei in beiden Bereichen das höchstmögliche Schutzniveau angestrebt wird.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre nationalen Gesetze über den Umwelt- und Arbeitsschutz wirksam umzusetzen. Sie verpflichten sich auch, das nationale Schutzniveau nicht zu senken, um Investitionen anzuziehen oder einen kommerziellen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Weiter verpflichten sie sich, den Unternehmen nicht die Möglichkeit anzubieten, von der bestehenden Umwelt- und Arbeitsgesetzgebung abzuweichen.


Im Folgenden werden die thematischen und institutionellen Artikel des überarbeiteten Nachhaltigkeitskapitels vorgestellt.


Schutz der Arbeitnehmerrechte

Die Vertragsparteien bestätigen ihre Verpflichtung, die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) betreffend die Grundrechte bei der Arbeit (Vereinigungsfreiheit, Abschaffung der Zwangsarbeit und Kinderarbeit und Gleichberechtigung) zu achten, zu fördern und zu erfüllen. Die decent work-Agenda der IAO wird ebenfalls bekräftigt. Der Artikel sieht auch die wirksame Umsetzung der von den Parteien ratifizierten IAO-Übereinkommen und die Verpflichtung vor, auf die Ratifizierung anderer von der IAO als aktuell eingestufter Übereinkommen hinzuarbeiten.

In seiner neuen Fassung wird der Artikel durch neue Verpflichtungen ergänzt, die die innerstaatliche Umsetzung von Massnahmen für sozialen Schutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und gerechte Löhne, die Förderung des sozialen Dialogs und des Tripartismus sowie die Einrichtung eines funktionierenden Arbeitsaufsichtssystems betreffen. Eine weitere neue Bestimmung soll sicherstellen, dass innerstaatliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingerichtet werden, um wirksam gegen mögliche Verletzungen der Arbeitnehmerrechte vorzugehen.


Klimaschutz

Ein neuer Artikel zum Handel und Klimawandel wurde erarbeitet. Dieser betont die Wichtigkeit der Ziele des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Pariser Abkommens zu verfolgen, um der Bedrohung durch den Klimawandel entgegenzuwirken. Auf operativer Ebene verpflichten sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen wirksam umzusetzen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern.


Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Das überarbeitete Kapitel widmet sich dem Handel mit natürlichen Ressourcen wie Forstprodukten, Fisch und Wildtieren. Dieser soll auf nachhaltigen Prinzipien beruhen. Ziel ist es, den Handel mit illegal gewonnenen Produkten zu verhindern und den Handel mit Produkten zu fördern, die zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

Der Artikel über die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen unterstreicht die Bedeutung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Verlusts an biologischer Vielfalt aufgrund von Entwaldung und Degradierung von Naturwäldern und Torfgebieten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame Rechtsdurchsetzung im Forstsektor und eine verantwortungsvolle Gouvernanz zu fördern. Sie verpflichten sich ferner, Zertifizierungssysteme für Produkte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu entwickeln und zu nutzen und Instrumente zur Unterbindung des Handels mit illegalen Holzprodukten wirksam umzusetzen.

Die Schweiz hat kürzlich die Regelung von Holzimporten angepasst, sie ist nun vergleichbar mit der Holzverordnung der EU. Ein Importeur, der Holz auf den Schweizer Markt bringen will, muss heute nachweisen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. So müssen Informationen über die Herkunft und die Art des Holzes zum Zeitpunkt der Einfuhr zur Verfügung gestellt werden.


Erhaltung der Biodiversität

Der neue Artikel über Handel und biologische Vielfalt unterstreicht die Bedeutung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Er zielt auf eine aktive Nutzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) ab. Auch auf nationaler Ebene müssen Massnahmen ergriffen werden, um die transnationale Wildtierkriminalität entlang der Wertschöpfungsketten wirksam zu bekämpfen. Ausserdem sollen die Bemühungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten verstärkt werden.


Nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen

Der neue Artikel über Handel und nachhaltige Bewirtschaftung von Fischereien und Aquakulturen zielt auf den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Meeresressourcen und aquatischen Ökosystemen ab. Es beinhaltet die Verpflichtung, Massnahmen und Gesetze zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und nicht regulierten Fischerei (IUU-Fischerei) auf wirksame und transparente Weise zu entwickeln und umzusetzen. Die Parteien verpflichten sich, Produkte aus der IUU-Fischerei von den Handelsströmen auszuschliessen und auf nationaler Ebene die Einführung von Fangbescheinigungssysteme zu fördern.
Die Schweiz hat im Jahr 2017 mit der Einführung einer Verordnung über die Kontrolle der legalen Herkunft von importierten Meeresfischereiprodukten ein entsprechendes System eingeführt.


Nachhaltige Landwirtschaft

In diesem neuen Artikel bekennen sich die Vertragsparteien zur Bedeutung einer nachhaltigen Landwirtschaft und nachhaltiger Ernährungssysteme sowie zur Rolle des Handels bei der Erreichung dieser Ziele. Insbesondere sieht der Artikel die Einrichtung eines Dialogs über bewährte Praktiken für nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungssysteme vor, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, regelmässig über die erzielten Fortschritte zu berichten.


Nachhaltige Lieferketten

Der Artikel enthält Bestimmungen über Handel und Investitionen, die eine nachhaltige Entwicklung fördern. Insbesondere zielen die Bestimmungen darauf ab, die Entwicklung und Anwendung von Zertifizierungssystemen für Nachhaltigkeit zu unterstützen, die zur Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Produkten entlang der Wertschöpfungsketten beitragen.


Verantwortungsvolle Unternehmensführung

In diesem neuen Artikel verpflichten sich die Parteien, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Privatunternehmen werden ermutigt, nachhaltige Versorgungsketten zu entwickeln und verantwortungsvoll zu führen. Die Vertragsparteien bekräftigen die internationalen Instrumente in diesem Bereich: die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, den UN Global Compact und die UN-Leitsätze für Unternehmen und Menschenrechte.


Integrative wirtschaftliche Entwicklung und Chancengleichheit

Dieser neue Artikel unterstreicht die Bedeutung einer integrativen wirtschaftlichen Entwicklung und der Chancengleichheit für alle. Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Umsetzung geschlechtersensibler Massnahmen an. Auf operativer Ebene verpflichten sich die Vertragsparteien, die für sie geltenden internationalen Instrumente zur Gleichstellung der Geschlechter zur Nichtdiskriminierung umzusetzen.


Überwachung der Nachhaltigkeitsbestimmungen

Die Überwachung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen fällt in die Kompetenz der Gemischten Ausschüsse eines FHA, die in regelmässigen Abständen tagen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite: Überwachung der Umsetzung


Stärkung der Streitbeilegung

Bisher konnten mögliche Streitigkeiten nur durch Konsultationen beigelegt werden. Mit der Einführung eines Expertenpanels in das überarbeitete Modellkapitel ist nun ein neues zusätzliches Instrument vorgesehen, welches zur Lösung möglicher Streitigkeiten beitragen soll, die im Rahmen der gemischten Ausschüsse oder anderer Konsultationsverfahren nicht gelöst werden konnten.

Für die Konstituierung und Arbeit des Panels ist ein detailliertes Verfahren vorgesehen:

(I) Die Mitglieder des Panels müssen über anerkannte Fachkenntnisse auf dem betreffenden Gebiet verfügen und von den Regierungen der Parteien unabhängig sein.

(II) Das Expertenpanel hat die Aufgabe, einen Bericht mit Empfehlungen zur Lösung des Streites zu erstellen.

(III) Der Bericht und die Empfehlungen werden veröffentlicht.

(IV) Die Parteien einigen sich über die Schritte, die zur Umsetzung dieser Empfehlungen zu unternehmen sind.

(V) Der gemischte Ausschuss ist für die Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlungen verantwortlich.

Fachkontakt
Letzte Änderung 10.11.2022

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/nachhaltigkeit/modellkapitelueberhandelundnachhaltigeentwicklung.html