Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt. Der Bund versteht CSR als Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung.
CSR umfasst ein breites Spektrum von Themen, die bei der Unternehmensführung zu beachten sind. Dazu gehören u.a. die Arbeitsbedingungen (inkl. Gesundheitsschutz), Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern und Transparenz. Die Umsetzung der CSR erfordert die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen (z.B. Aktionäre, Arbeitnehmende, Konsumierende, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen).
CSR setzt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen voraus. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Erwartungen zu beachten, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen können. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten CSR-Standards und -Leitlinien bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen.
Eine konsequente Umsetzung der CSR leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gleichzeitig kann sie sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken.
In der Schweiz werden verschiedene Begriffe für CSR verwendet. Unternehmen benützen z.B. Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Responsibility (CR), verantwortungsvolle Unternehmensführung (Responsible Business Conduct) oder Unternehmensnachhaltigkeit.
Referate anlässlich des Workshops Unternehmensverantwortung im Finanzsektor managen vom 7. Juni 2021
CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 7. Juni 2024 den Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR) 2020-2023 und das weitere Vorgehen gutgeheissen. Der Bericht zeigt, dass das Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung auf Kurs ist.
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 den revidierten CSR-Aktionsplan 2020-2023 verabschiedet. Damit bestätigt er sein Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Der Bundesrat hat am 1. April 2015 ein Positionspapier und Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen verabschiedet. Dieses wurde in einem interdepartementalen Prozess unter der Leitung des SECO und gestützt auf eine Konsultation der Interessengruppen erarbeitet. Es verfolgt zwei Hauptziele: 1. Information der Unternehmen und deren Anspruchsgruppen über die Ziele und Erwartungen des Bundes in Bezug auf die CSR; 2. Verschaffung eines Überblicks über aktuelle und künftige CSR-Aktivitäten auf Bundesebene.
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltsprüfung betr. Konfliktmineralien und Kinderarbeit
Am 29. November 2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» abgelehnt. Damit gelangt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Anwendung, der folgende neue Bestimmungen im Obligationenrecht für Unternehmen vorsieht:
- Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a-c): Grosse Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute müssen ähnlich wie in der EU-Richtlinie 2014/95/EU über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption berichten. Dazu gehört die Berichterstattung über die wesentlichen Risiken, die Massnahmen und deren Wirksamkeit oder die Begründung, weshalb kein solches Konzept verfolgt wird (sog. comply or explain-Konzept). Stützt sich der Bericht auf nationale, europäische oder internationale Regelwerke wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen so sind diese im Bericht zu nennen. Der Bericht bedarf der Genehmigung durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie des für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständigen Organs. Der Bundesrat konkretisierte die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Klimabelange für grosse Unternehmen in einer Verordnung. Diese sieht ab dem Geschäftsjahr 2024 die verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures vor.
- Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung betr. Konfliktmineralien und Kinderarbeit (Art. 964j-l): Ähnlich wie in der EU-Verordnung (EU)2017/821 wird eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung für Unternehmen eingeführt, die Mineralien oder Metalle bestehend aus Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Schweiz importieren oder hier bearbeiten. Dasselbe gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, für die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Sie müssen die Risiken ermitteln und Massnahmen zu deren Minimierung treffen. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten betreffend Konfliktmineralien soll gestützt u.a. auf den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten erfolgen und muss durch eine externe Fachperson überprüft werden.
Der Bundesrat hat die Bestimmungen im OR und die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zur Sorgfaltsprüfungspflicht betreffend Konfliktmineralien und Kinderarbeit per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt (vgl. Medienmitteilung). Diese finden erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung.
Ministerkonferenz und Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung
An der Ministerkonferenz zur verantwortungsvollen Unternehmensführung vom 14./15. Februar 2023 wurde eine Erklärung verabschiedet, die RBC als wesentliches Element des auf internationalen Regeln basierenden Handels- und Investitionssystems bekräftigt. Die Staaten verpflichteten sich zur engeren Zusammenarbeit betreffend die Förderung der Umsetzung der OECD-Leitsätze.
Die OECD-Leitsätze zur verantwortungsvollen Unternehmensführung sind Empfehlungen, die von 51 Regierungen an multinationale Unternehmen gerichtet werden. Sie zielen darauf ab, positive Beiträge von Unternehmen zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt zu fördern und negative Auswirkungen auf die von den Leitsätzen abgedeckten Bereiche, die mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens verbunden sein können, zu minimieren. Die Leitsätze decken alle wichtigen Bereiche der Unternehmensverantwortung ab, darunter Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherinteressen, Offenlegung, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern. Die Ausgabe 2023 der Leitsätze enthält aktualisierte Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in Schlüsselbereichen wie Klimawandel, Biodiversität, Technologie, Unternehmensintegrität und Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette sowie stärkere Umsetzungsverfahren der Nationalen Kontaktpunkte für verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Die Schweiz unterstützte die Aktualisierung der Leitsätze und begrüsst das Ergebnis (vgl. Medienmitteilung). An der Aktualisierung waren die institutionellen Interessengruppen der OECD, welche die Interessen von Wirtschaft, Gewerkschaften und NGO vertreten, eng beteiligt. Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz wird am 30. November 2023 einen öffentlichen Informations-anlass zur Umsetzung der aktualisierten OECD-Leitsätze durchführen.
Interview mit dem SECO: "Die OECD-Leitsätze bieten strategische Vorteile für ein KMU"
CSR Risiko-Check: ein digitales Instrument zur Bewertung von Risiken in der Wertschöpfungskette
Schweizer Unternehmen einschliesslich KMU, die im Ausland tätig sind (z.B. Import, Export, Produktion), können den CSR-Risiko Check nutzen, ein Online-Tool zur Bewertung der sozialen, ökologischen und Governance-Risiken in ihrer Wertschöpfungskette. Der anonyme und kostenlose CSR Risiko-Check liefert sofort eine Liste möglicher Risiken für Länder und Produkte. Er bietet auch Informationen über mögliche Lösungen zur Risikominderung und schlägt zusätzliche Informationsquellen vor. Der CSR Risk Check dient zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln sowie der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Digitalisierung und verantwortungsvolle Unternehmensführung
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung sind vielfältig. So können beispielsweise neue digitale Instrumente verantwortungsbewusstes Handeln stärken, insbesondere das Management einer verantwortungsvollen Lieferkette (z.B. Blockchain-Technologie zur Analyse der Risiken in Lieferketten, maschinelles Lernen). Gleichzeitig kann der digitale Wandel auch dazu führen, dass Unternehmen auf neue Weise soziale und ökologische Schäden verursachen oder dazu beitragen (z.B. Risiko der Diskriminierung bei der Nutzung künstlicher Intelligenz und Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit Überwachungstechnologien und dem Missbrauch von Internetplattformen). Die OECD diesbezüglich folgende Instrumente veröffentlicht:
Künstliche Intelligenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung (PDF, 2 MB, 03.12.2019)
Internettplattformen und verantwortungsvolle Unternehmensführung (PDF, 2 MB, 03.12.2019)
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Letzte Änderung 14.11.2024