Corporate Social Responsibility (CSR)

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Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt. Der Bund versteht CSR als Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung.

CSR umfasst ein breites Spektrum von Themen, die bei der Unternehmensführung zu beachten sind. Dazu gehören u.a. die Arbeitsbedingungen (inkl. Gesundheitsschutz), Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern und Transparenz. Die Umsetzung der CSR erfordert die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen (z.B. Aktionäre, Arbeitnehmende, Konsumierende, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen).

CSR setzt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen voraus. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Erwartungen zu beachten, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen können. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten CSR-Standards und -Leitlinien bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen.

Eine konsequente Umsetzung der CSR leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gleichzeitig kann sie sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken.

In der Schweiz werden verschiedene Begriffe für CSR verwendet. Unternehmen benützen z.B. Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Responsibility (CR), verantwortungsvolle Unternehmensführung (Responsible Business Conduct) oder Unternehmensnachhaltigkeit.

Referate anlässlich des Workshops Unternehmensverantwortung im Finanzsektor managen vom 7. Juni 2021


CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 den revidierten CSR-Aktionsplan 2020-2023 verabschiedet. Damit bestätigt er sein Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Der Bundesrat hat am 1. April 2015 ein Positionspapier und Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen verabschiedet. Dieses wurde in einem interdepartementalen Prozess unter der Leitung des SECO und gestützt auf eine Konsultation der Interessengruppen erarbeitet. Es verfolgt zwei Hauptziele: 1. Information der Unternehmen und deren Anspruchsgruppen über die Ziele und Erwartungen des Bundes in Bezug auf die CSR; 2. Verschaffung eines Überblicks über aktuelle und künftige CSR-Aktivitäten auf Bundesebene.


Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltsprüfung betr. Konfliktmineralien und Kinderarbeit

Am 29. November 2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» abgelehnt. Damit gelangt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Anwendung, der folgende neue Bestimmungen im Obligationenrecht für Unternehmen vorsieht:

  • ­Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange: Grosse Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute müssen ähnlich wie in der EU-Richtlinie 2014/95/EU über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption berichten. Dazu gehört die Berichterstattung über die wesentlichen Risiken, die Massnahmen und deren Wirksamkeit oder die Begründung, weshalb kein solches Konzept verfolgt wird (sog. comply or explain-Konzept). Stützt sich der Bericht auf nationale, europäische oder internationale Regelwerke wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen so sind diese im Bericht zu nennen. Der Bericht bedarf der Genehmigung durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie des für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständigen Organs. Der Bundesrat konkretisierte die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Klimabelange für grosse Unternehmen in einer Verordnung. Diese sieht ab dem Geschäftsjahr 2024 die verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures vor.
  • ­Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung betr. Konfliktmineralien und Kinderarbeit: Ähnlich wie in der EU-Verordnung (EU)2017/821 wird eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung für Unternehmen eingeführt, die Mineralien oder Metalle bestehend aus Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Schweiz importieren oder hier bearbeiten. Dasselbe gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, für die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Sie müssen die Risiken ermitteln und Massnahmen zu deren Minimierung treffen. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten betreffend Konfliktmineralien soll gestützt u.a. auf den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten erfolgen und muss durch eine externe Fachperson überprüft werden.

Der Bundesrat hat die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zur Sorgfaltsprüfungspflicht betreffend Konfliktmineralien und Kinderarbeit und die Bestimmungen im OR per 1. Januar 2022  in Kraft gesetzt (vgl. Medienmitteilung). Das Gesetz gewährt den Unternehmen ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Diese finden somit erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung.


Ministerkonferenz zu CSR und Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

An der Ministerkonferenz zur verantwortungsvollen Unternehmensführung vom 14./15. Februar 2023 wurde eine Erklärung verabschiedet, die RBC als wesentliches Element des auf internationalen Regeln basierenden Handels- und Investitionssystems bekräftigt. Die Staaten verpflichteten sich zur engeren Zusammenarbeit betreffend die Förderung der Umsetzung der OECD-Leitsätze.

Die OECD-Leitsätze legen die Erwartungen von 51 Regierungen an Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltaspekte, die Vermeidung der Bestechung, Verbraucherinteressen sowie Offenlegung von Informationen, Wissens- und Technologietransfer, Wettbewerb und Besteuerung dar. Zehn Jahre nach der letzten umfassenden Revision im Jahr 2011 sollen die Leitsätze punktuell aktualisiert werden. Ziel ist es, die Kohärenz mit anderen seit der letzten Revision entwickelten Instrumenten (z.B. UNO-Agenda 2030, OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung) sicherzustellen.

Die Schweiz unterstützt die Aktualisierung der Leitsätze, welche die neuen Entwicklungen berücksichtigt (v.a. in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen). Zudem sollen die Leitsätze mit Bestimmungen zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien ergänzt werden. Für eine einheitliche Umsetzung der Leitsätze durch die Nationalen Kontaktpunkte (NKP) sollen zusätzliche Vorgaben bezüglich Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht der NKP gemacht werden. Zudem ist es wichtig, gewisse Verfahrensschritte zur Bearbeitung von Eingaben durch die NKP detaillierter zu regeln. Die Verhandlungen haben diesen Sommer begonnen und sollen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zur Aktualisierung der OECD-Leitsätze finden Sie auf der Webseite der OECD.  


COVID-19 und verantwortungsvolle Unternehmensführung

COVID-19 wirkt sich auf Unternehmen und die Gesellschaft aus, z.B. auf den Erhalt der Gesundheit und Lebensgrundlage. Wie kann verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln kurz- und langfristig zur Bewältigung der Krise beitragen? Gute Beispiele wie eine erhöhte Widerstandsfähigkeit der Lieferketten oder eine gerechte Verteilung des Nutzens von Konjunkturmassnahmen finden Sie in folgenen Dokumenten:


Digitalisierung und verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung sind vielfältig. So können beispielsweise neue digitale Instrumente verantwortungsbewusstes Handeln stärken, insbesondere das Management einer verantwortungsvollen Lieferkette (z.B. Blockchain-Technologie zur Analyse der Risiken in Lieferketten, maschinelles Lernen). Gleichzeitig kann der digitale Wandel auch dazu führen, dass Unternehmen auf neue Weise soziale und ökologische Schäden verursachen oder dazu beitragen (z.B. Risiko der Diskriminierung bei der Nutzung künstlicher Intelligenz und Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit Überwachungstechnologien und dem Missbrauch von Internetplattformen). Die OECD diesbezüglich folgende Instrumente veröffentlicht:

Digitalisierung und verantwortungsvolle Unternehmensführung - Bestandesaufnahme der Massnahmen und Initiativen (PDF, 4 MB, 18.08.2021)

Gibt es eine Rolle für Blockchains in der verantwortungsvollen Unternehmensführung? (PDF, 2 MB, 03.12.2019)

Künstliche Intelligenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung (PDF, 2 MB, 03.12.2019)

Internettplattformen und verantwortungsvolle Unternehmensführung (PDF, 2 MB, 03.12.2019)


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Letzte Änderung 02.06.2023

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