Internationale CSR-Standards und Entwicklungen

Übersicht über internationale CSR-Standards (PDF, 42 kB, 09.08.2019)

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln

Die OECD-Leitsätze stellen umfassende Verhaltensempfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen dar und finden überall dort Anwendung, wo Unternehmen tätig sind.  Sie decken alle wichtigen Bereiche der Unternehmensverantwortung ab, darunter Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherinteressen sowie die Offenlegung von Informationen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern. Die Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, die Umsetzung wird aber von den Nationalen Kontaktpunkten (NKP) der Unterzeichnerstaaten gefördert. Vermeintliche Verstösse gegen die Leitsätze können den NKP gemeldet werden, welche eine Dialogplattform oder ein Mediationsverfahren anbieten. Die Umsetzung der Leitsätze und insbesondere der Sorgfaltsprüfung durch die Unternehmen wird mittels generellen und branchenspezifischen Leitfäden unterstützt (u.a. Mineralien, Landwirtschaft, Textilien, Finanzen).

UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beinhalten 31 Prinzipien und beruhen auf drei Säulen:

  1. Pflicht des Staates: Staaten müssen die notwendigen Massnahmen (z.B. Gesetze, Anreize und Fördermassnahmen) ergreifen, um die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen auch durch private Akteure (einschliesslich Unternehmen) zu schützen.

  2. Verantwortung der Unternehmen: Unternehmen sollen Menschenrechte achten und müssen zu diesem Zweck eine im Verhältnis zu den Umständen gebührende Sorgfalt walten lassen.

  3. Zugang zu Wiedergutmachung: Staaten und Unternehmen haben eine Verantwortung, wirksame Abhilfe für Betroffene mit gerichtlichen und aussergerichtlichen Instrumenten zu ermöglichen.

Die Leitprinzipien finden Anwendung auf alle Staaten und Unternehmen, ungeachtet ihrer Grösse, ihres Sektors, ihres Standorts, ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Struktur. Sie stellen aber keine völkerrechtlichen Verpflichtungen dar. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zeigt auf, wie die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz umgesetzt werden.

UN Global Compact

Der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) bietet dank seinen 10 universellen Grundsätzen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einen Einstieg in CSR-Themen und dient als Vernetzungs- und Lernplattform. Mit mehr als 10 000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist er heute das weltweit grösste Netzwerk für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der UNGC versteht sich als Multistakeholderplattform, deren primäres Ziel es ist, den Austausch zwischen den einzelnen Interessensgruppen zu fördern, die gemeinsam an der Umsetzung der Prinzipien arbeiten. Teilnehmende Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze zu veröffentlichen. Der Bund unterstützt das Netzwerk Schweiz des Global Compacts mittels einer Partnerschaft.

ISO 26000 Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung

Der Leitfaden ISO 26000 ist ein internationaler Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung, der im Rahmen eines breit angelegten internationalen Prozesses zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Unternehmen, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet wurde. Er erleichtert die strategische Ausrichtung der Geschäftsprozesse von Unternehmen und Organisationen nach Aspekten der verantwortungsvollen Unternehmensführung. ISO 26000 vermittelt ein umfassendes Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung, ist jedoch im Gegensatz zu anderen ISO-Normen nicht zertifizierbar.

Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) stellt einen weltweit anwendbaren Rahmen zur Verfügung, um Nachhaltigkeitsberichte nach international anerkannten Kriterien zu gestalten. Der Berichtsrahmen umfasst Grundsätze und Indikatoren für Unternehmen und andere Organisationen, um ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung zu messen. Gleichzeitig bietet ein nach GRI ausgerichteter Bericht den Interessensgruppen eine transparente Darstellung der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte eines Unternehmens.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (UNO-Entwicklungsziele) wurde 2015 von der Staatengemeinschaft entwickelt. Kernbestandteil sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und deren 169 Unterziele. Der Beitrag der Schweiz zur Agenda 2030 wird in der Strategie Nachhaltige Entwicklung dargelegt.

Europäische Union und Entwicklungen in der Schweiz

Die EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) beschreibt die strategische Ausrichtung und konkrete Massnahmen betreffend CSR in der EU. In Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung hat sich das EU-Recht in den vergangenen Jahren aber weiterentwickelt. Schweizer Unternehmen werden aufgrund der Drittstaatenregelung direkt und über ihre Kunden indirekt von den neuen Regulierungen betroffen sein:

  • Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU bestehende Richtlinien revidiert (vgl. Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, vgl. weitere Informationen). Am 25. Juli 2024 ist die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Kraft getreten (vgl. weitere Informationen auch für Schweizer Unternehmen). Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Omnibus-Richtlinie veröffentlicht, um die entsprechenden EU-Regeln zu vereinfachen und den regulatorischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. In der Schweiz hat der Bundesrat am 3. September 2025 entschieden, der Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag mit Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten gegenüberzustellen. Dieser soll nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen, sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Der Bundesrat wird die konkrete materielle Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, sobald Klarheit über die Stossrichtung der künftigen Bestimmungen der EU (sog. Omnibus-Richtlinien) besteht. Die Vernehmlassungsvorlage wird er bis Ende März 2026 verabschieden (vgl. Medienmitteilung).
  • Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse sollen nur dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden können, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen (vgl. weitere Informationen). In der Schweiz hat die Bundesverwaltung den Bundesrat am 14. August 2024 über den Stand der Abklärungen zur Prüfung unterstützender Massnahmen für die betroffenen Branchen und den Austausch mit der Wirtschaft informiert. Im Zentrum standen die Fragen, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EU-Verordnung anzupassen (vgl. Medienmitteilung). Die OECD hat Instrumente entwickelt, die bei der Umsetzung der EU-Regulierung helfen (s. hier).

Deutschland

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden in Deutschland, d.h. auch Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz oder einem Standort in Deutschland. Aber auch Schweizer Unternehmen ohne Standort in Deutschland, die ein vom Gesetz betroffenes Unternehmen in Deutschland beliefern, können von ihren Kunden mit neuen Pflichten konfrontiert werden.

Letzte Änderung 08.10.2025

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