Internationale CSR-Standards und Entwicklungen

In den letzten Jahren hat die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) international an Bedeutung gewonnen und konzeptuelle Veränderungen erfahren. Neue Instrumente wurden entwickelt sowie bestehende aktualisiert und erweitert. Nach der Veröffentlichung des Leitfadens ISO 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung im Jahr 2010 wurden 2011 die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte publiziert. Auch die UNO-Entwicklungsziele für nachhaltige Entwicklung von 2015 (Agenda 2030) betonen den Beitrag der Privatwirtschaft an die nachhaltige Entwicklung.

Übersicht über internationale CSR-Standards (PDF, 42 kB, 09.08.2019)

Verantwortungsvolle Unternehmensführung: Kernbotschaften von internationalen Instrumenten (PDF, 12 MB, 02.12.2019)

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln

Die OECD-Leitsätze stellen umfassende Verhaltensempfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen dar. Sie unterstützen Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und finden überall dort Anwendung, wo sie tätig sind. Die Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, die Umsetzung wird aber von den Nationalen Kontaktpunkten (NKP) der Unterzeichnerstaaten gefördert. Vermeintliche Verstösse gegen die Leitsätze können den NKP gemeldet werden, welche eine Dialogplattform oder ein Mediationsverfahren anbieten. Die Umsetzung der Leitsätze und insbesondere der Sorgfaltsprüfung durch die Unternehmen wird mittels generellen und branchenspezifischen Leitfäden unterstützt (u.a. Mineralien, Landwirtschaft, Textilien, Finanzen).

UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beinhalten 31 Prinzipien und beruhen auf drei Säulen:

  1. Pflicht des Staates: Staaten müssen die notwendigen Massnahmen (z.B. Gesetze, Anreize und Fördermassnahmen) ergreifen, um die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen auch durch private Akteure (einschliesslich Unternehmen) zu schützen.

  2. Verantwortung der Unternehmen: Unternehmen sollen Menschenrechte achten und müssen zu diesem Zweck eine im Verhältnis zu den Umständen gebührende Sorgfalt walten lassen.

  3. Zugang zu Wiedergutmachung: Staaten und Unternehmen haben eine Verantwortung, wirksame Abhilfe für Betroffene mit gerichtlichen und aussergerichtlichen Instrumenten zu ermöglichen.

Die Leitprinzipien finden Anwendung auf alle Staaten und Unternehmen, ungeachtet ihrer Grösse, ihres Sektors, ihres Standorts, ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Struktur. Sie stellen aber keine völkerrechtlichen Verpflichtungen dar. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zeigt auf, wie die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz umgesetzt werden.

UN Global Compact

Der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) bietet dank seinen 10 universellen Grundsätzen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einen Einstieg in CSR-Themen und dient als Vernetzungs- und Lernplattform. Mit mehr als 10 000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist er heute das weltweit grösste Netzwerk für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der UNGC versteht sich als Multistakeholderplattform, deren primäres Ziel es ist, den Austausch zwischen den einzelnen Interessensgruppen zu fördern, die gemeinsam an der Umsetzung der Prinzipien arbeiten. Teilnehmende Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze zu veröffentlichen. Der Bund unterstützt das Netzwerk Schweiz des Global Compacts mittels einer Partnerschaft.

ISO 26000 Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung

Der Leitfaden ISO 26000 ist ein internationaler Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung, der im Rahmen eines breit angelegten internationalen Prozesses zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Unternehmen, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet wurde. Er erleichtert die strategische Ausrichtung der Geschäftsprozesse von Unternehmen und Organisationen nach Aspekten der verantwortungsvollen Unternehmensführung. ISO 26000 vermittelt ein umfassendes Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung, ist jedoch im Gegensatz zu anderen ISO-Normen nicht zertifizierbar.

Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) stellt einen weltweit anwendbaren Rahmen zur Verfügung, um Nachhaltigkeitsberichte nach international anerkannten Kriterien zu gestalten. Der Berichtsrahmen umfasst Grundsätze und Indikatoren für Unternehmen und andere Organisationen, um ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung zu messen. Gleichzeitig bietet ein nach GRI ausgerichteter Bericht den Interessensgruppen eine transparente Darstellung der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte eines Unternehmens.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (UNO-Entwicklungsziele) wurde 2015 von der Staatengemeinschaft entwickelt. Kernbestandteil sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und deren 169 Unterziele. Der Beitrag der Schweiz zur Agenda 2030 wird in der Strategie Nachhaltige Entwicklung dargelegt.

Europäische Union

Die EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) beschreibt die strategische Ausrichtung und konkrete Massnahmen betreffend CSR in der EU. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU die bestehende Richtlinie revidiert.  Zudem liegt seit Februar 2022 ein Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie zu Sorgfaltsprüfungspflichten vor. Ein Bericht des Bundeamts für Justiz zeigt auf, inwiefern sich das Schweizer Recht von den EU-Regulierungen unterscheidet. Zudem hat der Bundesrat am 2. Dezember 2022 das weitere Vorgehen mit Blick auf die Regulierung in der Schweiz beschlossen.

Deutschland

Aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (PDF, 228 kB, 29.09.2023) müssen seit dem 1. Januar 2023 alle Unternehmen, d.h. auch Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz oder einem Standort in Deutschland und mindestens 3000 Arbeitnehmenden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in Deutschland gelten. Auch Schweizer Unternehmen ohne Standort in Deutschland, die ein vom Gesetz betroffenes Unternehmen in Deutschland beliefern, können von ihren Kunden mit neuen Pflichten konfrontiert werden.

Letzte Änderung 19.03.2024

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