Merkblatt Zeitzuschlag von 10 % für regelmässige Nachtarbeit

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Autor/en: Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Nachtarbeit von längerer Dauer kann für Arbeitnehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden mit sich bringen. Der Erholungswert des Schlafes ist am Tag nicht derselbe wie in der Nacht. Es ist deshalb wichtig, Arbeitnehmenden, die regelmässig nachts arbeiten, zusätzliche Ruhezeiten zu gewähren, damit sie sich von den mit der Nachtarbeit verbundenen Anstrengungen erholen können. Das Arbeitsgesetz (ArG) sieht deshalb einen als zusätzliche Freizeit zu gewährenden Zeitzuschlag von 10% vor.


Merkblatt Zeitzuschlag von 10% für regelmässige Nachtarbeit (PDF, 192 kB, 24.02.2016)

Letzte Änderung 05.07.2018

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