Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen |
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Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig. Arbeitsgesetzliche Vorschriften dürfen dadurch aber nicht verletzt werden, sie sind unter Betrachtung aller Beschäftigungsverhältnisse insgesamt einzuhalten.
Letzte Änderung 11.05.2016