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Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen |
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Preis: | Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe. |
Die Betriebsordnung (BO) ist für industrielle Betriebe obligatorisch. Nicht-industrielle Betriebe können eine BO freiwillig aufstellen. Sie hat zum Zweck, Arbeitnehmende über den Gesundheitsschutz sowie über die in ihrem Betrieb vorhandenen Gefahren und deren Verhütung zu informieren.
Merkblatt zur Betriebsordnung (BO) (PDF, 205 kB, 27.02.2015)
Letzte Änderung 11.05.2016