Exportkreditarrangement OECD

Die Rahmenbedingungen für die Gewährung staatlicher Exportfinanzierungen und Exportrisikoversicherungen werden durch das Exportkreditarrangement der OECD und Vereinbarungen der Exportkreditgruppe der OECD festgelegt.

Exportkreditarrangement OECD

Seit 1978 wird die Politik der staatlichen Exportkreditinstitute und Exportrisikoversicherungen im Rahmen des OECD Exportkreditarrangements abgestimmt. Teilnehmer am Arrangement sind Australien, die EU, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die USA.

Ziel des Exportkreditarrangements ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Unterstützung von Exportkrediten und Exportrisikoversicherungen zu vermeiden. Dazu werden einheitliche Regeln und Bestimmungen festgelegt, nach welchen Exporte mit Finanzierungen und Versicherungen staatlicher Organe unterstützt werden können. Zu den wesentlichen durch das Arrangement geregelten Bereichen zählen die Mindestanzahlung und die maximale Kreditlaufzeit von Krediten, die Mindestzinsen von Krediten und Mindestgebühren von Garantien sowie Bestimmungen über zulässige gebundene Hilfskredite.

Exportkreditgruppe der OECD

Im Rahmen der Exportkreditgruppe, der praktisch alle OECD-Länder angehören, bestehen Vereinbarungen über das Verhältnis von staatlich unterstützten Exportkrediten zu Themen wie Umwelt, Korruption sowie hochverschuldete arme Entwicklungsländer. Die Vereinbarungen regeln die einheitliche Berücksichtigung dieser Themen bei der Gewährung von staatlichen Exportkrediten und Exportrisikoversicherungen.

Die entsprechenden Vereinbarungen im Rahmen von Exportkreditarrangement und Exportkreditgruppe können auf der OECD Website eingesehen werden.

Das SECO vertritt, zusammen mit der Schweizer Exportrisikoversicherung SERV, die Interessen der Schweiz bei der OECD.

Letzte Änderung 02.03.2016

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