Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2006

Bern, 15.02.2007 - Im Jahre 2006 hat die Schweiz für 397,6 Millionen Franken Kriegsmaterial in 62 Länder exportiert (2005: 258,7 Millionen). Dies entspricht einem Anteil von 0,21% (0,17%) der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Die Zunahme der Kriegsmaterialexporte im Jahr 2006 auf 397,6 Millionen Franken hat ihren Hauptgrund in der Lieferung von rund 60 gepanzerten Mannschaftstransportwagen und acht Aufklärungsfahrzeugen im Wert von 92 Millionen Franken an die dänische Armee sowie von 24 gepanzerten Haubitzen im Wert von 20 Millionen Franken an die chilenische Armee. Zudem wurden im Jahr 2006 erstmals der Lohnveredlungsverkehr und die Retourwaren in der Zollstatistik im Betrag von insgesamt rund 48 Millionen Franken statistisch erfasst*.

Aufgrund des Einschlusses des Lohnveredelungsverkehrs und den Retourwaren sind die Zahlen von 2006 nicht direkt vergleichbar mit jenen von 2005. Unter Berücksichtigung des Lohnveredelungsverkehrs und der Retourwaren hätten sich die Kriegsmaterialexporte im Jahre 2005 auf 296 Millionen Franken belaufen, was einer Zunahme von 37 Millionen (+14,3 %) gegenüber den ausgewiesenen 258,7 Millionen Franken entspricht. Damit beträgt die reale Zunahme der Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr 34%.  

Rund 84% (2005: 86%) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimes (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung) angehören**.

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 71% (2005: 76%) aller Exporte aus, nach Amerika 22% (14%), nach Asien 5% (9%), nach Afrika 1% (1%) und nach Australien 0,4% (0,4%).

Die hauptsächlichen Abnehmerländer waren Dänemark mit Lieferungen im Wert von 111 Millionen Franken, gefolgt von Deutschland mit 56 Millionen Franken, den Vereinigten Staaten von Amerika mit 53 Millionen Franken, Chile mit 35 Millionen Franken, dann Spanien und Frankreich mit je 19 Millionen Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen 41% auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6), 19% auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 14% auf Militärluftfahrzeuge oder Ersatzteile dafür (Kat. KM 10). Die restlichen 24% entfallen auf sieben weitere Kategorien von Kriegsmaterial nämlich KM1, KM 2, KM 4, KM 5, KM 7, KM 8 und KM 16.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2'365 Ausfuhrgesuche unterbreitet (2005: 2'153). Davon wurden 2'353 Gesuche im Wert von 942,3 Millionen Franken bewilligt, 12 (9) Gesuche nach 10 (7) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 3,5 Millionen (0,6 Millionen) Franken wurden abgelehnt. Die Ablehnung betrafen fünf osteuropäische, drei lateinamerikanische und zwei asiatische Länder.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der nächsten Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden bewilligte Gesuche häufig nicht benutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus andern Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

Die abgelehnten Gesuche dieser Berichtsperiode bezogen sich – wie schon 2005 – auf Hand- und Faustfeuerwaffen und dazugehörige Bestandteile (Kat. KM 1) sowie auf Munition bzw. Munitionsbestandteile (Kat. KM 3).

Voranfragen, mit denen sich Exporteure erkundigen, ob überhaupt eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erhältlich wäre, wurden im Berichtsjahr in 37 (51) Fällen unterbreitet, wovon 19 (26) nach 16 (19) verschiedenen Endempfängerstaaten ablehnend beantwortet worden sind.

 

* Mit der Übernahme einer Reihe von internationalen Normen enthalten die schweizerischen Aussenhandelszahlen seit dem 1.1.2006 auch Angaben über die Retourwaren und den Lohnveredelungsverkehr ein. Letzterer umfasst die vorübergehende Einfuhr von Gütern zwecks Bearbeitung, Verarbeitung oder Reparatur. Für die Wiederausfuhr entsprechender Güter war auch in der Vergangenheit eine Bewilligung des SECO erforderlich. Die entsprechenden Wiederausfuhren wurden jedoch von der schweizerischen Zollstatistik bisher nicht erfasst.

** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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